{"id":1200,"date":"2021-01-02T19:20:04","date_gmt":"2021-01-02T19:20:04","guid":{"rendered":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=1200"},"modified":"2021-02-28T22:58:30","modified_gmt":"2021-02-28T22:58:30","slug":"buerger-statt-de-mail-postfach","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=1200","title":{"rendered":"B\u00fcrger- statt De-Mail-Postfach?"},"content":{"rendered":"\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/bmjv-referentenentwurf-refe-gesetz-zum-ausbau-des-elektronischen-rechtsverkehr-mit-den-gerichten-alle-prozessbeteiligten-elektronisches-buergerpostfach\/\">LTO berichtet<\/a>:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/Dokumente\/RefE_Ausbau-ERVV.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\" target=\"_blank\">Referentenentwurf f\u00fcr ein Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten<\/a> vorgelegt. So sollen auch B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Unternehmen, Sachverst\u00e4ndige oder auch Gerichtsvollzieher und andere am Prozessgeschehen Beteiligte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen k\u00f6nnen.<\/p><p>Um das zu erm\u00f6glichen, soll laut Entwurf ein sogenanntes &#8222;besonderes elektronisches B\u00fcrger- und Organisationenpostfach (kurz: eBO)&#8220;&nbsp;m\u00f6glichst kostenfrei eingerichtet werden. Das eBO soll den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte sowie die Zusendung elektronischer Dokumente durch die Gerichte an die Postfachinhaber erm\u00f6glichen&#8230;<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Das Konzept kommt Ihnen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/de-mail-g\/__5.html\">bekannt<\/a> <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/zpo\/__130a.html\">vor<\/a>? Ein <a href=\"https:\/\/www.telekom.de\/e-mail\/de-mail\">kostenloses <\/a>Postfach eines <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/de-mail-g\/__5.html\">sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes f\u00fcr elektronische Nachrichten<\/a>, das einen gesetzlich zugelassenen <a href=\"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=1171\">sicheren \u00dcbermittlungsweg<\/a> zum Gericht er\u00f6ffnet? All dies bietet seit Jahren &#8212; De-Mail. <\/p>\n\n\n\n<p>Es nutzt nur keiner. Das konstatiert (erneut) der Referentenentwurf:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>F\u00fcr [andere Prozessbeteiligte als im Wesentlichen Anw\u00e4lt:innen] besteht bislang nur die M\u00f6glichkeit, mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur oder \u00fcber den De-Mail-Dienst elektronische Dokumente bei den Gerichten einzureichen. Sowohl die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen als auch die Nutzung des De-Mail-Systems sind in der Praxis allerdings kaum verbreitet.<\/p><cite>Referentenentwurf S. 1<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Um dann aber <em>nicht<\/em> zu fragen, warum dies so ist. Wo die Hindernisse liegen, die wie auszur\u00e4umen sind. Stattdessen hei\u00dft es nur lapidar: <\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Sie [= Signatur und De-Mail] weisen zudem strukturelle Nachteile auf und sind f\u00fcr eine zukunftsweisende, umfassende elektronische Kommunikation nicht geeignet. <\/p><cite>Referentenentwurf S. 1<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Warum? Hierzu schweigt der Entwurf. Stattdessen erkennt er an:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Auch die De-Mail-Kommunikation stellt einen sicheren \u00dcbermittlungsweg dar, der auch f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, f\u00fcr Unternehmen sowie sonstige privatrechtliche Vereinigungen offensteht.<\/p><cite>Referentenentwurf S. 26<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Und kommt daher letztlich \u00fcberraschend zu der L\u00f6sung:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Es bedarf daher der Schaffung zus\u00e4tzlicher elektronischer Kommunikationswege, um auch diese Personengruppen, Unternehmen, Organisationen und Verb\u00e4nde in die sichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten einzubinden.<\/p><cite>Referentenentwurf S. 1<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Das BMJV schl\u00e4gt in der Folge mit dem &#8222;besonderen elektronischen B\u00fcrger- und Organisationenpostfach (kurz: eBO)&#8220; nichts anderes vor als ein justizeigenes De-Mail-System. Justizeigen nicht nur, weil es auf die ebenfalls rein justizspezifische EGVP- bzw. OSCI-\u00dcbertragungstechnik baut. Justizeigen auch deshalb, weil dieses System allein f\u00fcr die Kommunikation mit der Justiz geeignet ist. Die f\u00fcr die gesamte Infrastruktur des Systems aufkommen muss: Netzwerktechnik, Intermedi\u00e4r- und Postfachserver nebst Datensicherung und Datzenschutz, Identifizierungsstellen und Anmeldedienste, Nutzerverwaltung. Angesichts dessen ist es schon fast nicht mehr euphemistisch zu nennen, dass der Entwurf all diese Kosten schlicht vernachl\u00e4ssigt, und behauptet:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>E. Erf\u00fcllungsaufwand <\/strong><\/p><p>Keiner. Der f\u00fcr die Implementierung der neu geschaffenen \u00dcbermittlungswege entstehende Kostenaufwand wird durch die erheblichen Sachkosteneinsparungen kompensiert, welche dadurch zu erwarten sind, dass \u00dcbermittlungen in Papierform langfristig durch die elektro-nische \u00dcbermittlung ersetzt werden.<\/p><cite>Referentenentwurf S. 2 und 20 f.<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>M\u00fcller sieht dies ebenfalls kritisch, und merkt zu Recht an:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Die optimistische Annahme einer \u201eerheblichen\u201c <strong>Sachkosteneinsparung<\/strong> darf aber dennoch nach den bislang gesammelten Erfahrungen bezweifelt werden. Nicht zu untersch\u00e4tzen d\u00fcrfte der im Referentenentwurf nicht benannte Erf\u00fcllungsaufwand f\u00fcr die L\u00e4nder durch die <strong>Errichtung von Pr\u00fcfstellen<\/strong> bzw. die personelle und technische Erweiterung der bereits eingerichteten beBPo-Pr\u00fcfstellen sein, sofern diese die Aufgaben im Identifikationsprozess gem. \u00a7 11 Abs. 1 ERVV-E wahrnehmen sollen. Hier d\u00fcrfte ein erheblicher manueller Pr\u00fcfaufwand entstehen, der nur durch einen deutlichen Stellenaufwachs mit mittleren Dienst leistbar sein d\u00fcrfte.<\/p><cite>M\u00fcller, <a href=\"http:\/\/ervjustiz.de\/referentenentwurf-erv-buergerpostfach-und-zustellungsfiktion\">Referentenentwurf: ERV-B\u00fcrgerpostfach und Zustellungsfiktion<\/a> (30.12.2020)<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Und wof\u00fcr all der Aufwand? F\u00fcr ein b\u00fcrgerfreundlicheres, leichter zu nutzendes und gleichwohl sichereres System als De-Mail? Sch\u00f6n w\u00e4re es. Letztlich sucht der Entwurf die <a href=\"https:\/\/heise.de\/-4973180\">nicht allseits so empfundene<\/a> Erfolgsgeschichte des besonderen elektronischen Anwaltspostfach fortzuschreiben. Dieses ist mit seinen Cousins beN (besonderes elektronisches Notarpostfach) und beBPo (besonderes elektronisches Beh\u00f6rden-Postfach) in \u00a7 130a Abs. 4 Nr. 2 und 3 ZPO (mit \u00a7 31 BRAO und \u00a7 78n BNotO) als &#8222;sicherer \u00dcbermittlungsweg&#8220; zu Gericht festgeschrieben. Betrieb und Nutzerverwaltung obliegt den Rechtsanwalts- bzw. Notarkammern hier und den Landesverwaltungen f\u00fcr die Beh\u00f6rden dort. Sie m\u00fcssen auch den sicheren Zugang der Nutzer zum System (im Sinne einer Absenderkontrolle) und den sicheren Zugang der gerichtlichen Nachrichten zum Nutzer (im Sinne einer Empfangskontrolle) in einem Ma\u00dfe gew\u00e4hrleisten, auf das die Justiz sich verlassen kann. Und damit all das leisten, was auch De-Mail bietet: Nutzeridentifizierung und -verwaltung, Nachrichtentransport, Postfachdienste, Zustellungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das beO soll dies nun auch. Nur dass es keine Standesvertretungen all der <\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Unternehmen, Organisationen, Verb\u00e4nde sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte, beispielsweise Sachverst\u00e4ndige, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder speziell f\u00fcr die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beispielsweise auch Sozialverb\u00e4nde, Gewerkschaften und Arbeitgeberverb\u00e4nde<\/p><cite>Referentenentwurf S. 1<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>gibt, denen diese Aufgabe zugewiesen werden k\u00f6nnte. Die entsprechende Infrastruktur soll also &#8212; wiederum &#8212; parallel aufgebaut werden. Die Einzelheiten finden sich in einem neuen Kapitel 4 der Elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung. Darin hei\u00dft es nach dem aktuellen Entwurf: <\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>\u00a7 10 Besonderes elektronisches B\u00fcrger- und Organisationenpostfach <\/strong><\/p><p>(1) Nat\u00fcrliche Personen, juristische Personen sowie sonstige privatrechtliche Vereinigungen k\u00f6nnen zur \u00dcbermittlung elektronischer Dokumente auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg ein besonderes elektronisches B\u00fcrger- und Organisationenpostfach verwenden, <\/p><p>1. das auf dem Protokollstandard OSCI oder einem diesen ersetzenden, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Protokollstandard beruht, <\/p><p>2. bei dem die Identit\u00e4t des Postfachinhabers gepr\u00fcft worden ist, <\/p><p>3. bei dem der Postfachinhaber in ein sicheres elektronisches Verzeichnis eingetragen ist, <\/p><p>4. bei dem sich der Postfachinhaber beim Versand eines elektronischen Dokuments authentisiert und <\/p><p>5. bei dem feststellbar ist, dass das elektronische Dokument vom Postfachinhaber versandt wurde. <\/p><p>(2) Das besondere elektronische B\u00fcrger- und Organisationenpostfach muss <\/p><p>1. \u00fcber eine Suchfunktion verf\u00fcgen, die es erm\u00f6glicht, Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, eines besonderen elektronischen Notarpostfachs oder eines besonderen elektronischen Beh\u00f6rdenpostfachs aufzufinden, <\/p><p>2. f\u00fcr Inhaber besonderer elektronischer Anwaltspostf\u00e4cher, besonderer elektronischer Notarpostf\u00e4cher oder besonderer elektronischer Beh\u00f6rdenpostf\u00e4cher adressierbar sein und <\/p><p>3. barrierefrei sein im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.<\/p><cite>Referentenentwurf S. 8<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Die vorgesehene Barrierefreiheit ist eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit; sch\u00f6n, dass sie noch einmal in Erinnerung gerufen wird. Gut auch, dass die verschiedenen Postf\u00e4cher miteinander reden k\u00f6nnen und interoperabel bis hin zur Adresssuche sein sollen. Das kann E-Mail seit Jahrzehnten, und sogar De-Mail ist dazu in der Lage. Aufw\u00e4ndig ist wie erw\u00e4hnt die Nutzer- und Zugangsverwaltung nach Absatz 1 Nr. 2, 4 und 5. Mehr hierzu findet sich in \u00a7 11 des Entwurfs. Danach bestimmen &#8222;die L\u00e4nder oder mehrere L\u00e4nder gemeinsam &#8230; jeweils f\u00fcr ihren Bereich eine \u00f6ffentlich-rechtliche Stelle, die nach Pr\u00fcfung der Identit\u00e4t des Inhabers eines besonderen elektronischen B\u00fcrger- und Organisationenpostfachs die Freischaltung des Postfachs veranlasst.&#8220; Der Bund nimmt also schulterzuckend die L\u00e4nder in die Pflicht. Und schreibt ihnen in Absatz 2 als Identifizierungsmittel vor: den &#8222;elektronischen Identit\u00e4tsnachweis&#8220; des neuen Personalausweises, ein qualifiziertes elektronisches Siegel, bei Dolmetschern und Gerichtsvollziehern eine Beh\u00f6rdenauskunft, oder als Nr. 5: &#8222;eine in \u00f6ffentlich beglaubigter Form abgegebene Erkl\u00e4rung \u00fcber den Namen und die Anschrift.&#8220; Das f\u00fcr all diejenigen, &#8222;die nicht \u00fcber einen elektronischen Identit\u00e4trsnachweis verf\u00fcgen&#8220;. Der Entwurf hat offenbar gr\u00f6\u00dfere Freude daran, die m\u00fchseligen Einzelheiten des notarielles Identifizierungsprozesses auszubreiten (Entwurf S. 34 f), dessen Kosten er mit etwa 50 Euro annimmt (ebd. S. 21). Wie viele Notare begeistert sein werden \u00fcber diese bescheidene Beurkundungst\u00e4tigkeit, wird leider ebenso wenig erw\u00e4hnt wie die Anzahl derjenigen, die all diese M\u00fchen und Kosten auf sich nehmen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Denn was ist der Vorteil des De-Mail-Klons? (Beim Original kann man sich immerhin zu Hause identifizeren lassen. Ganz ohne Notar.) Ist denn wenigstens der Versand einfacher? Auch hier: nein. Denn f\u00fcr den &#8222;sicheren \u00dcbermittlungsweg&#8220; bedarf es, wie bei der De-Mail, einer &#8222;sicheren Anmeldung&#8220;. Also eines weiteren Faktors neben Passwort und Benutzername. Bei beN und beA ist es eine Chipkarte, ganz \u00e4hnlich der f\u00fcr eine qualifizierte elektronische Signatur. (Die abzul\u00f6sen das beA urspr\u00fcnglich angetreten war.) Bei der De-Mail ist es der neue Personalausweis &#8212; oder schlicht eine mTAN per SMS, mit dem Handy als zweitem Faktor. Und beim beO? Der neue Personalausweis. Etwas Unm\u00f6gliches. Oder Zauberei.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>\u00a7 11 ERVV-neu. Identifizierung und Authentisierung des Postfachinhabers.<\/strong> (3) Der Postfachinhaber hat sich beim Versand eines elektronischen Dokuments zu authentisieren durch <\/p><p>1. den elektronischen Identit\u00e4tsnachweis nach \u00a7&nbsp;18 des Personalausweisgesetzes oder nach \u00a7&nbsp;78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, <\/p><p>2. ein Authentisierungszertifikat, das auf einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit nach dem Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 910\/2014 gespeichert ist, oder <\/p><p>3. ein nichtqualifiziertes Authentisierungszertifikat, das \u00fcber Dienste validierbar ist, die \u00fcber das Internet erreichbar sind.<\/p><cite>Referentenentwurf S. 9.<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Doch was nun ist das &#8222;nichtqualifizierte Authentisierungszertifikat&#8220;? Das wei\u00df auch der Entwurf nicht. Er verweist auf die Hersteller der Software, ohne die eine Nutzung nicht m\u00f6glich sein wird. Davon gibt es nach dem Entwurf zwei. Von denen eine &#8222;derzeit &#8230; kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt&#8220; wird, derweil die andere &#8222;f\u00fcr eine Geb\u00fchr von monatlich f\u00fcnf Euro&#8220; erh\u00e4ltlich ist, k\u00fcnftig wohl zehn. Wer die Kosten der &#8222;kostenlosen&#8220; Software tragen soll, verr\u00e4t der Entwurf nicht. Letztlich doch die L\u00e4nder, auf die ja &#8222;keine weiteren Kosten&#8220; zukommen?<\/p>\n\n\n\n<p>Alles in allem: Nicht nur &#8222;die Grundannahme der Problem- und Zielbestimmung ist nach den bisherigen Erfahrungen <a href=\"http:\/\/ervjustiz.de\/referentenentwurf-erv-buergerpostfach-und-zustellungsfiktion\">eher unvollst\u00e4ndig<\/a>&#8222;, wie M\u00fcller leicht kritisch <a href=\"http:\/\/ervjustiz.de\/referentenentwurf-erv-buergerpostfach-und-zustellungsfiktion\">einsch\u00e4tzt<\/a>. Den Entwurf &#8222;unausgegoren&#8220; zu nennen ist zu freundlich. Er ist auch nicht nur unn\u00f6tig. Er ist schlicht kontraproduktiv. Es bedarf nicht noch einer digitalen Infrastruktur parallel zur De-Mail und parallel zu den Verwaltungs-B\u00fcrgerkonten nach dem Online-Zugangsgesetz. Die Ressorts sollten sich zusammenrei\u00dfen und -setzen. BMI, BMWi, BMF und BMJV sollten sich auf ein Postfach einigen, mag es B\u00fcrger-, Anwalts-, Notar- oder Wieauchimmer-Postfach hei\u00dfen. Gern auch <a href=\"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=778\">e-Boks<\/a>, wie <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/wirtschaft\/vorreiter-daenemark-so-lebt-es-sich-in-einem-land-das-vollstaendig-digitalisiert-ist\/24406554.html\">in D\u00e4nemark<\/a>. Das staatlich verwaltet wird und dessen Nutzung obligatorisch ist. F\u00fcr Steuern, Kfz-Zulassung und alle anderen Verwaltungskontakte nicht anders als f\u00fcr die Kommunikation mit der Justiz. Das aber daf\u00fcr von Hause aus Ende zu Ende verschl\u00fcsselt ist und gerade keine \u00dcberwachungsverpflichtung eingebaut hat. Was k\u00f6nnte da f\u00fcr Geld und Aufwand gespart werden. Auch Geld der Internetfirmen wie Telekom und 1&amp;1 \u00fcbrigens, die den De-Mail-Traum des BSI <a href=\"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=1212\" data-type=\"post\" data-id=\"1212\">bezahlen mussten<\/a>. Andererseits haben ja andere Firmen gut Geld verdient an dem Versuch des BMJV, De-Mail als beA und beN nachzubauen. Es ist nur wirtschaftlich unsinnig. Dass es zudem nicht zielf\u00fchrend ist, zeigt nichts besser als das Beispiel D\u00e4nemark. Wo inzwischen jede:r B\u00fcrger:in eine e-Boks hat und digital kommuniziert. Hiervon sind wir weit entfernt. Und werden es dank solcher Initiativen noch lange sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Ceterum censeo.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die LTO berichtet: Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf f\u00fcr ein Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgelegt. 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