{"id":156,"date":"2012-09-24T08:09:26","date_gmt":"2012-09-24T08:09:26","guid":{"rendered":"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=156"},"modified":"2012-12-17T09:20:43","modified_gmt":"2012-12-17T09:20:43","slug":"e-government-gesetz-im-kabinett-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=156","title":{"rendered":"E-Government-Gesetz im Kabinett beschlossen"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett <a title=\"BMI:&quot;E-Government-Gesetz&quot; \u2013 b\u00fcrgernahe elektronische Verwaltung\" href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Kurzmeldungen\/DE\/2012\/09\/egovernmentgesetz.html\">beschloss am 19. September 2012<\/a> den vom <a title=\"Bundesministerium des Inneren\" href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/DE\/Home\/startseite_node.html\">BMI<\/a> eingebrachten <a title=\"BMI: Gesetzentwurf\" href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Gesetzestexte\/Entwuerfe\/Entwurf_EGovG.html?nn=109628\">Entwurf eines E-Government-Gesetzes<\/a>. Das Gesetz soll dem<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\">&#8222;Gebot der B\u00fcrgern\u00e4he [nachkommen], dass staatliche Verwaltungen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern im privaten, ehrenamtlichen und wirtschaftlichen Alltag die M\u00f6glichkeiten zur Nutzung elektronischer Dienste erleichtern.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"left\">Denn:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\">&#8222;Elektronische Verwaltungsdienste k\u00f6nnen einen bedeutenden Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum B\u00fcrokratieabbau sowie zur Schonung der nat\u00fcrlichen Ressourcen leisten. Ungeachtet bestehender Zust\u00e4ndigkeiten ist es m\u00f6glich, nutzerfreundliche, ebenen\u00fcbergreifende Verwaltungsdienstleistungen unter einer gemeinsamen Oberfl\u00e4che anzubieten und sich dabei an den Lebenslagen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie an den Bedarfslagen der Unternehmen zu orientieren. Hierbei kann auch die Verwaltung zu schlankeren und effizienteren Verfahren gelangen. Voraussetzung ist allerdings, dass vor einer Digitalisierung die Prozesse analysiert und gegebenenfalls neu strukturiert werden und nicht lediglich die Papierwelt elektronisch abgebildet wird. Elektronische Verwaltungsdienste k\u00f6nnen bei der Bew\u00e4ltigung der Herausforderungen helfen, die der demographische Wandel mit sich bringt. Sie tragen dazu bei, auch k\u00fcnftig in l\u00e4ndlichen R\u00e4umen eine f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger leicht zug\u00e4ngliche Verwaltungsinfrastruktur anbieten zu k\u00f6nnen, sei es \u00fcber \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Netze (das Internet oder mobile Anwendungen), sei es durch mobile B\u00fcrgerb\u00fcros, in denen Verwaltungsmitarbeiterinnen oder Verwaltungsmitarbeiter zeitweise vor Ort anwesend sind.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"left\">Zu diesem Zweck<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\">soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtert werden, indem die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden kann. Das erste dieser zugelassenen Verfahren betrifft von der Verwaltung zur Verf\u00fcgung gestellte Formulare, welche in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Erkl\u00e4renden \u00fcbermittelt werden; eine sichere elektronische Identifizierung wird insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion (oder eID-Funktion, im Folgenden: eID-Funktion) des neuen Personalausweises gew\u00e4hrleistet. <strong>Das zweite dieser zugelassenen Verfahren ist De-Mail<\/strong> in Ausgestaltung der Versandoption nach \u00a7 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes (De-Mail-G), welche eine \u201esichere Anmeldung\u201c (\u00a7 4 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-G) des Erkl\u00e4renden voraussetzt. &#8230;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"left\"><!--more--><br \/>\nGedanklicher und gesetzlicher Ausgangspunkt des Gesetzes ist <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BVwVfG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a BVwVfG: Elektronische Kommunikation\">\u00a7 3a Abs. 1 VwVfG<\/a>. Danach ist &#8222;die \u00dcbermittlung elektronischer Dokumente [nur] zul\u00e4ssig, soweit der Empf\u00e4nger hierf\u00fcr einen Zugang er\u00f6ffnet.&#8220; Das gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr den B\u00fcger wie f\u00fcr die Beh\u00f6rden: Der jeweilige Empf\u00e4nger muss ausdr\u00fccklich oder konkludent den Zugang f\u00fcr elektronische Nachrichten er\u00f6ffnet haben. Nach \u00a7 2 E-Government-Gesetz sollen die Beh\u00f6rden nun zur Zugangser\u00f6ffnung verpflichtet werden, Beh\u00f6rden des Bundes einschlie\u00dflich der De-Mail:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\"><strong>\u00a7 2. Elektronischer Zugang zur Verwaltung. <\/strong>(1) Jede Beh\u00f6rde ist verpflichtet, auch einen Zugang f\u00fcr die \u00dcbermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu er\u00f6ffnen.<\/p>\n<p align=\"left\">(2) Jede Beh\u00f6rde des Bundes ist verpflichtet, den elektronischen Zugang zus\u00e4tzlich durch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes zu er\u00f6ffnen, es sei denn, die Beh\u00f6rde des Bundes hat keinen Zugang zu dem zentral f\u00fcr die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahren, \u00fcber das De-Mail-Dienste f\u00fcr Bundesbeh\u00f6rden angeboten werden.<\/p>\n<p align=\"left\">(3) Jede Beh\u00f6rde des Bundes ist verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen sie die Identit\u00e4t einer Person aufgrund einer Rechtsvorschrift festzustellen hat oder aus anderen Gr\u00fcnden eine Identifizierung f\u00fcr notwendig erachtet, einen elektronischen Identit\u00e4tsnachweis nach \u00a7 18 des Personalausweisgesetzes oder nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/AufenthG\/78.html\" title=\"&sect; 78 AufenthG: Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium\">\u00a7 78 Absatz 5<\/a> des Aufenthaltsgesetzes anzubieten.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"left\">Die Beh\u00f6rden informieren nach \u00a7 3 des Entwurfs im Internet \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit, ihre Aufgaben und nicht zuletzt ihre elektronsiche Erreichbarkeit. Sie erm\u00f6glichen die Online-Bezahlung etwaiger Geb\u00fchren (\u00a7 4) und soweit m\u00f6glich die elektronische Einreichung erforderlicher Nachweise, auch durch Hinweis auf bei anderen Beh\u00f6rden vorliegende Informationen\u00a0(\u00a7 5). Die Beh\u00f6rden des Bundes sollen ihre Akten m\u00f6glichst elektronisch f\u00fchren (\u00a7 6) und entsprechend Einsicht in diese Akten gew\u00e4hren (\u00a7 8). Mitteilungs- und Verk\u00fcndungsbl\u00e4tter k\u00f6nnen in elektronischer Form erscheinen (\u00a7 15).<\/p>\n<p>Zum in Kraft Treten des \u00a7 2 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes bestimmt Artikel 30 Absatz 4 des Entwurfs:<\/p>\n<blockquote><p>(4) In Artikel 1 tritt \u00a7 2 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes ein Kalenderjahr nach Aufnahme des Betriebes des zentral f\u00fcr die Bundesverwaltung angebotenen IT- Verfahrens, \u00fcber das De-Mail-Dienste f\u00fcr Bundesbeh\u00f6rden angeboten werden, in Kraft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Es dauert also noch mindestens ein Jahr, ehe das Alleinstellungsmerkmal der De-Mail wirksam wird.<\/p>\n<p align=\"left\">Auch das De-Mail-Gesetz soll ge\u00e4ndert werden. Zum einen soll der inzwischen leerlaufende Verweis in \u00a7 2 auf die zun\u00e4chst noch vorgesehene Fachverordnung gestrichen werden.<\/p>\n<p align=\"left\">Zum anderen modifiziert der Entwurf die &#8222;Absenderbest\u00e4tigung&#8220; des \u00a7 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz. Bislang lautet die Vorschrift <a title=\"\u00a7 5 De-Mail-Gesetz\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/de-mail-g\/__5.html\">wie folgt<\/a>:<\/p>\n<blockquote>\n<div>&#8222;(5) Der akkreditierte Diensteanbieter muss dem Nutzer erm\u00f6glichen, seine sichere Anmeldung im Sinne von \u00a7 4 in der Nachricht so best\u00e4tigen zu lassen, dass die Unverf\u00e4lschtheit der Best\u00e4tigung jederzeit nachpr\u00fcfbar ist. Um dieses dem Empf\u00e4nger der Nachricht kenntlich zu machen, best\u00e4tigt der akkreditierte Diensteanbieter des Senders die Verwendung der sicheren Anmeldung nach \u00a7 4<strong> durch eine qualifizierte elektronische Signatur<\/strong>.&#8220;<\/div>\n<\/blockquote>\n<p align=\"left\">Die praktische Umsetzung beschreibt die ma\u00dfgebliche Technische Richtlinie <a title=\"BSI: Technische Richtlinie TR 01201\" href=\"https:\/\/www.bsi.bund.de\/ContentBSI\/Themen\/Egovernment\/DeMail\/TechnRichtlinien\/TechnischeRichtlinien.html\">TR 01201 <\/a>des BSI. Danach setzt der Anbieter des Absenders im Falle von dessen &#8222;sicherer&#8220; Anmeldung nach \u00a7 4 De-Mail-Gesetz das Metadatum Nr. 4 &#8222;absenderbest\u00e4tigt&#8220; auf &#8222;ja&#8220;, das\u00a0Metadatum Nr.\u00a011 \u201eAuthentisierungsniveau\u201c auf \u201ehoch\u201c und benennt im Metadatum Nr.\u00a012 den \u201eAuthentisierungs-Mechanismus\u201c. Sodann signiert er den im Metadatum Nr.\u00a017 gespeicherten Hashwert der Nachricht und f\u00fcgt die Signatur als Metadatum Nr. 18 der Nachricht hinzu.<\/p>\n<p align=\"left\">Nunmehr soll \u00a7 5 Abs. 5 wie folgt lauten:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\">\u201eDer akkreditierte Diensteanbieter muss dem Nutzer erm\u00f6glichen, seine sichere Anmeldung im Sinne von \u00a7 4 in der Nachricht so best\u00e4tigen zu lassen, dass die Unverf\u00e4lschtheit der Best\u00e4tigung jederzeit nachpr\u00fcfbar ist. Um dieses dem Empf\u00e4nger der Nachricht kenntlich zu machen, best\u00e4tigt der akkreditierte Diensteanbieter des Senders die Verwendung der sicheren Anmeldung nach \u00a7 4. Hierzu versieht er im Auftrag des Senders die Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur; sind der Nachricht ein oder mehrere Dateien beigef\u00fcgt, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Die Best\u00e4tigung enth\u00e4lt bei nat\u00fcrlichen Personen den Namen und die Vornamen, bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder \u00f6ffentlichen Stellen die Firma, den Namen oder die Bezeichnung des Senders in der Form, in der diese nach \u00a7 3 Absatz 2 hinterlegt sind. Verwaltet eine \u00f6ffentliche Stelle f\u00fcr andere \u00f6ffentliche Stellen ein oder mehrere De-Mail-Konten und sind lediglich die Daten der verwaltenden \u00f6ffentliche Stelle nach \u00a7 3 Absatz 2 hinterlegt, so hat der akkreditierte Diensteanbieter daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass anstelle der Bezeichnung nach \u00a7 3 Absatz 2 die Bezeichnung der absendenden \u00f6ffentlichen Stelle verwendet wird. Die Tatsache, dass der Absender diese Versandart genutzt hat, muss sich aus der Nachricht in der Form, wie sie beim Empf\u00e4nger ankommt, ergeben. Die Best\u00e4tigung nach Satz 1 ist nicht zul\u00e4ssig bei Verwendung einer pseudonymen De-Mail-Adresse nach Absatz 2.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"left\">Der Entwurf sieht also eine Erg\u00e4nzung der bisher schon notwendigen Informationen um die eindeutige Bezeichnung des Absenders vor, beim B\u00fcrger: um seinen Namen. Nach der Entwurfsbegr\u00fcndung werden die entsprechenden &#8222;Informationen [&#8230;] der De-Mail-Nachricht als Metadatum hinzugef\u00fcgt. Dieses Metadatum wird von der vom Provider aufgesetzten [qualifizierten elektronischen Signatur] mit umfasst.&#8220; Dier Technische Richtlinie muss hierf\u00fcr ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p align=\"left\">Und zum dritten soll der jeweilige Anbieter im Verzeichnis nach \u00a7 7 De-Mail-Gesetz auch kenntlich machen k\u00f6nnen und m\u00fcssen, ob der Nutzer den Zugang f\u00fcr Verwaltungsverfahren er\u00f6ffent hat. Die Ver\u00f6ffentlichung im Verzeichnis gilt als Zugangser\u00f6ffnung etwa nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BVwVfG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a BVwVfG: Elektronische Kommunikation\">\u00a7 3a Abs. 1 VwVfG<\/a>.<\/p>\n<p align=\"left\">Von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung f\u00fcr die De-Mail ist indes der Teil der Entwurfsbegr\u00fcndung, der sich gar nicht mit den geplanten \u00c4nderungen befasst: Der Entwurf nimmt sich eine ganze Seite (S. 48 im verlinkten PDF), um auf die immer wieder erhobene <a title=\"De-Mail-News: Heise \u2013 Jetzt geht\u2019s lo-hos!\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=126\">Kritik <\/a><a title=\"De-Mail-News: Elektronische Rechnungen und De-Mail\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=97\">am Fehlen <\/a><a title=\"De-Mail-News: M\u00fcller-Terpitz und Rauchhaus zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=84\">der<\/a> <a title=\"De-Mail-News: E-Mail als \u201cKulturtechnik\u201d und als \u201cAllgemeingut\u201d\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=41\">Ende-zu-Ende-<\/a><a title=\"BITKOM: Stellungnahme zum E-Government-Gesetz (S. 11)\" href=\"http:\/\/www.bitkom.org\/files\/documents\/Stellungnahme_BITKOM_E-Government_Gesetz_V.2.0.pdf\">Verschl\u00fcsselung<\/a> einzugehen. Er definiert die Probleme einfach weg. Zum einen sieht er keine &#8222;\u00dcbermittlung&#8220; der gesch\u00fctzten Daten an den De-Mail-Anbieter nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/3.html\" title=\"&sect; 3 BDSG: Verarbeitung personenbezogener Daten durch &ouml;ffentliche Stellen\">\u00a7 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG<\/a>, obgleich dieser die Nachenricht entschl\u00fcsselt, pr\u00fcft und wieder verschl\u00fcsselt, er also direkten Lesezugriff auf die Nachrichten hat. Ihm w\u00fcrden die Inhalte auch nicht offenbart im Sinne des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/203.html\" title=\"&sect; 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen\">\u00a7 203 StGB<\/a>. Denn:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\">&#8222;Bei den De-Mail-Providern werden die Daten im Rahmen eines automatisierten Prozesses ohne menschliche Mitwirkung kurzzeitig umgeschl\u00fcsselt. Diese Umschl\u00fcsselung erfolgt in einer vom BSI zertifizierten Sicherheitsumgebung, f\u00fcr die die De-Mail-Provider im Rahmen des im De-Mail-G geregelten Akkreditierungsprozesses umfangreiche organisatorische und technische Sicherheitskriterien erf\u00fcllen m\u00fcssen. Eine Speicherung der Inhaltsdaten beim Provider erfolgt ausschlie\u00dflich in verschl\u00fcsseltem Zustand.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"left\">Ich bef\u00fcrchte, das gen\u00fcgt nicht. Das Publikum wird <a title=\"Netzwertig: De-Mail \u2013 Das E10 der digitalen Kommunikation\" href=\"http:\/\/netzwertig.com\/2012\/08\/28\/de-mail-das-e10-der-digitalen-kommunikation\/\">skeptisch bleiben<\/a>.<\/p>\n<p align=\"left\">Bei den <strong>De-Mail-News<\/strong>: <a title=\"De-Mail-News: M\u00fcller-Terpitz und Rauchhaus zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=84\">M\u00fcller-Terpitz und Rauchhaus zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes<\/a>, unter Hinweis auf: Ralf M\u00fcller-Terpitz \/ Alexandra Rauchhaus: Das geplante E-Government-Gesetz des Bundes, <a title=\"M\u00fcller-Terpitz\/Rauchhaus, Das geplante E-Government-Gesetz des Bundes, JurPC Web-Dok. 96\/2012\" href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/aufsatz\/20120096.htm\">JurPC Web-Dok. 96\/2012<\/a>.<\/p>\n<p align=\"left\"><strong>Siehe auch<\/strong>: <em>Heckmann<\/em>, in:\u00a0\u00a0<a title=\"Bauer\/Heckmann\/Ruge\/Schallbruch (Hrsg.), VwVfG-EGov-Kommentar\" href=\"http:\/\/www.kommunalpraxis.de\/E_Detail.php?NR=365\"><em>Bauer\/Heckmann\/Ruge\/Schallbruch<\/em> (Hrsg.)<\/a>, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit rechtlichen Aspekten des E-Government, Einf\u00fchrung Rdnr. 80 ff. (Zur Kommentierung des De-Mail-Gesetzes in diesem Werk durch <em>Schallbruch <\/em>und<em> Keller-Herder<\/em> <a title=\"De-Mail-News | (Schallbruch und) Keller-Herder zum De-Mail-Gesetz\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=284\">sp\u00e4ter<\/a>.)<\/p>\n<p align=\"left\"><strong>Im <a title=\"Manssen, TKM (Erich-Schmidt-Verlag)\" href=\"http:\/\/www.esv.info\/978-3-503-04817-5\">Kommentar<\/a><\/strong>: Zur &#8222;<strong>Absenderbest\u00e4tigung<\/strong>&#8220; des \u00a7\u00a05 Abs.\u00a05\u00a0De-Mail-G siehe K \u00a7\u00a05 Rdnr.\u00a030 f., zur <strong>Zugangser\u00f6ffnung<\/strong> im Zusammenhang mit dem Verzeichnisdienst siehe K \u00a7 7 Rdnr. 10 und K \u00a7 1 Rdnr. 56; zur Kritik am Fehlen der <strong>Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung<\/strong> siehe K \u00a7 1 Rdnr. 35 ff. und 69 sowie\u00a0K \u00a7 5 Rdnr. 25.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett beschloss am 19. September 2012 den vom BMI eingebrachten Entwurf eines E-Government-Gesetzes. Das Gesetz soll dem &#8222;Gebot der B\u00fcrgern\u00e4he [nachkommen], dass staatliche Verwaltungen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern im privaten, ehrenamtlichen und wirtschaftlichen Alltag die M\u00f6glichkeiten zur Nutzung elektronischer Dienste &hellip; <a href=\"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=156\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/156"}],"collection":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=156"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/156\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":163,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/156\/revisions\/163"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=156"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=156"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=156"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}