{"id":84,"date":"2012-06-20T10:06:32","date_gmt":"2012-06-20T10:06:32","guid":{"rendered":"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=84"},"modified":"2012-11-02T07:44:12","modified_gmt":"2012-11-02T07:44:12","slug":"muller-terpitz-und-rauchhaus-zum-entwurf-eines-e-government-gesetzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=84","title":{"rendered":"M\u00fcller-Terpitz und Rauchhaus zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes"},"content":{"rendered":"<p>Prof. Dr. <a title=\"Prof. Dr. Ralf M\u00fcller-Terpitz (Uni Passau)\" href=\"http:\/\/www.jura.uni-passau.de\/1125.html\">Ralf M\u00fcller-Terpitz<\/a> und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin <a title=\"Alexandra Rauchhaus (Uni Passau)\" href=\"http:\/\/www.jura.uni-passau.de\/1127.html\">Alexandra Rauchhaus<\/a> kommentieren in der <a title=\"M\u00fcller-Terpitz\/Rauchhaus, Das geplante E-Government-Gesetz des Bundes, JurPC Web-Dok. 96\/2012\" href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/aufsatz\/20120096.htm\">JurPC 96\/2012<\/a> den <a title=\"De-Mail-News: CAST-Forum zu De-Mail\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=18\">Referentenentwurf eines E-Government-Gesetzes<\/a>. Dieses sieht in \u00a7 2 Abs. 1 Satz 2 die Verpflichtung aller Beh\u00f6rden des Bundes vor, den elektronischen Zugang zus\u00e4tzlich durch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes zu er\u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Die Kommentatoren sehen dies <a title=\"M\u00fcller-Terpitz\/Rauchhaus, Das geplante E-Government-Gesetz des Bundes, JurPC Web-Dok. 96\/2012 Abs. 48\" href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/aufsatz\/20120096.htm#u21\">kritisch<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>&#8230; Die\u00a0Technik [muss] im Stande sein, die Datensicherheit bei der \u00dcbertragung von Daten zu gew\u00e4hrleisten. Zweifel sind insofern [bei De-Mail] aufgrund der nicht zwingend vorgeschriebenen Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung angezeigt.\u00a0&#8230; \u00a0Fehlt es an einer Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung nimmt zwar der weiterleitende De-Mail-Provider eine Verschl\u00fcsselung vor. Dies erm\u00f6glicht es Mitarbeitern oder Dritten jedoch, vor dieser Verschl\u00fcsselung bzw. nach der Entschl\u00fcsselung beim Empfangsprovider, auf die Daten zuzugreifen\u00a0\u2013 ein Szenario, das bei einer Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung nicht denkbar erscheint. &#8230;\u00a0 Dieser Schutz [des De-Mail-Gesetzes] geht allerdings nicht weiter als bei einem Brief, der bei der Post ausgepackt und in einen neuen Umschlag gelegt wird, wobei der Versender darauf vertrauen muss, dass die Postangestellten seine Nachricht nicht lesen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die elektronische Ersetzung des Schriftformerfordernisses nicht durch eine offenere Formulierung sichergestellt werden sollte, welche der De-Mail-Technik keine Exklusivit\u00e4t zuweist. Dies h\u00e4tte den Vorteil, dass auch andere Verfahren zur Anwendung gelangen und die Verwaltungspraxis schneller auf den technischen Wandel reagieren k\u00f6nnte.\u00a0 \u00a0<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist der im <a title=\"De-Mail-News: E-Justiz: Das BMJ pr\u00e4feriert Anwaltspostf\u00e4cher gegen\u00fcber De-Mail\" href=\"http:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=64\">&#8222;E-Justiz&#8220;-Entwurf des BMJ<\/a> angedachte Weg. Dort wird De-Mail schlicht als <em>ein<\/em> &#8222;sicherer \u00dcbertragungsweg&#8220; angef\u00fchrt, wobei andere ebenfalls zul\u00e4ssig bleiben sollen.<\/p>\n<p>Die Autoren <a title=\"M\u00fcller-Terpitz\/Rauchhaus, Das geplante E-Government-Gesetz des Bundes, JurPC Web-Dok. 96\/2012 Abs. 24\" href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/aufsatz\/20120096.htm#u12\">erl\u00e4utern<\/a>\u00a0zudem die geplante Erweiterung der M\u00f6glichkeiten, eine gesetzlich angeordnete Schriftform auf elektronischem Wege zu erf\u00fcllen. Das soll nach dem Entwurf m\u00f6glich sein<\/p>\n<ol>\n<li>durch unmittelbare Abgabe der Erkl\u00e4rung in einem von der Beh\u00f6rde in einem Eingabeger\u00e4t oder \u00fcber \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Netze zur Verf\u00fcgung gestellten elektronischen Formular; oder<\/li>\n<li>bei Antr\u00e4gen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Beh\u00f6rde mit der Versandart nach \u00a7 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Hierzu passend wird in Art. 2 Nr. 2 des Entwurfs \u00a7 5 Abs. 5 De-Mail-G erg\u00e4nzt um folgende S\u00e4tze:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDer akkreditierte Diensteanbieter muss dem Nutzer erm\u00f6glichen, dass durch Auswahl eines Feldes mit der Bezeichnung \u201eschriftformwahrend f\u00fcr die Kommunikation mit Beh\u00f6rden\u201c in seinem De-Mail-Konto diese Versandart ausgel\u00f6st wird. Er muss den Nutzer vor Versand der Nachricht dar\u00fcber informieren, dass der Inhalt dieser Nachricht dem Absender auf Dauer rechtlich zugeordnet werden kann. Die Tatsache, dass der Nutzer diese Versandart genutzt hat, muss sich aus der Nachricht ergeben.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>&#8230; wobei der Name des Feldes bislang nur ein &#8222;Arbeitstitel&#8220; ist.<\/p>\n<p>In der <a title=\"Referentenentwurf eines E-Government-Gesetzes des Bundes, Stand 5. M\u00e4rz 2012\" href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Gesetzestexte\/Entwuerfe\/Entwurf_EGov.pdf?__blob=publicationFile\">Entwurfsbegr\u00fcndung <\/a>hei\u00dft es hierzu:<\/p>\n<blockquote><p>Auf diese Weise kann diese Versandart alle Funktionen der Schriftform abbilden. Es gilt, den urspr\u00fcnglichen Zweck von De-Mail, lediglich &#8222;Sichere \u00dcbermittlung&#8220; von Nachrichten, um eine Funktion zu erweitern, die auch die Schriftform im materiellen Verwaltungsverfahrensrecht sowie im Prozessrecht erset-zen k\u00f6nnen soll. Die De-Mail zugrunde liegende Technik rechtfertigt diese Vorgehensweise, da sie einerseits ein hohes Ma\u00df an Sicherheit mit sich bringt, andererseits aber einfach in der Handhabung ist. Gerade Letzteres stellt einen nicht zu untersch\u00e4tzenden Vorteil gegen\u00fcber der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) dar. Konzeptionell wird so vorgegangen, dass auf der bei De-Mail bereits vorhandenen Technik aufgesetzt wird. Hierbei bietet sich die Versandoption nach \u00a7 5 Absatz 5 an, weil hier die qeS zum Einsatz kommt. Die mit dieser Versandoption versendete De-Mail-Nachricht ist mit einer qeS versehen. Allerdings muss diese nicht durch den Nutzer selbst angebracht werden; vielmehr versieht sein De-Mail-Diensteanbieter die vom Nutzer abgesendete De-Mail-Nachricht bei der gew\u00e4hlten Versandoption automatisch mit einer pseudonymisierten qeS des Providers, nicht mit der des Nutzers. Dadurch wird gew\u00e4hrleistet, dass die Nachricht samt Anh\u00e4ngen nach dem Versand nicht unerkannt ver\u00e4ndert werden kann und dies auch sp\u00e4ter jederzeit nachpr\u00fcfbar ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Hinweis auf das Pseudonymerfordernis bei der &#8222;qeS des Providers&#8220;\u00a0trifft zu. Nach dem\u00a0Signaturgesetz sind qualifizierte elektronische Signaturen nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/SigG\/2.html\" title=\"&sect; 2 SigG: Begriffsbestimmungen\">\u00a7 2 Nr. 3 SigG<\/a> zwingend nat\u00fcrlichen Personen zugeordnet, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/SigG\/2.html\" title=\"&sect; 2 SigG: Begriffsbestimmungen\">\u00a7 2 Nr. 7 SigG<\/a>. Provider sind aber regelm\u00e4\u00dfig \u2013 und auch <a title=\"Wikipedia: De-Mail-Gesetz (Erforderliche Akkreditierung)\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/De-Mail-Gesetz#Erforderliche_Akkreditierung\">tats\u00e4chlich<\/a> ausnahmslos \u2013 juristische Personen.<\/p>\n<p>Und weiter:<\/p>\n<blockquote><p>[Mit dem vorgerschriebenen besonderen Feld] soll f\u00fcr den Nutzer leicht erkennbar gemacht werden, welche Funktionalit\u00e4t gew\u00e4hlt werden muss, um die Schriftform zu wahren. Hierdurch wird insbesondere die \u201eWarnfunktion&#8220; abgebildet. Dies wird durch die vorgesehene Verpflichtung des akkreditierten Diensteanbieters verst\u00e4rkt, den Nutzer vor Versand der Nachricht dar\u00fcber zu informieren, dass der Inhalt der entsprechenden Nachricht dem Absender auf Dauer rechtlich zugeordnet werden kann. &#8230; Der Absender soll die Versandart nach \u00a7 5 Absatz 5 &#8230; bewusst w\u00e4hlen. Diese Wahl muss au\u00dferdem aus der gesendeten Mail in der Form, wie sie beim Empf\u00e4nger angekommen ist, erkennbar sein, und zwar auch lange \u00fcberpr\u00fcfbar &#8230; (Perpetuierungs- und Beweisfunktion).<\/p><\/blockquote>\n<p>Ralf M\u00fcller-Terpitz \/ Alexandra Rauchhaus: Das geplante E-Government-Gesetz des Bundes, <a title=\"M\u00fcller-Terpitz\/Rauchhaus, Das geplante E-Government-Gesetz des Bundes, JurPC Web-Dok. 96\/2012\" href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/aufsatz\/20120096.htm\">JurPC Web-Dok. 96\/2012<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Im <a title=\"Manssen, TKM (Erich-Schmidt-Verlag)\" href=\"http:\/\/www.esv.info\/978-3-503-04817-5\">Kommentar<\/a><\/strong>: Zum Verh\u00e4ltnis von De-Mail-Gesetz und <strong>Signaturgesetz<\/strong> siehe K \u00a7 1 Rdnr. 47 ff., zu den diversen <strong>Versandbest\u00e4tigungen<\/strong>\u00a0\u00a7\u00a05 Abs.\u00a05 ff. De-Mail-G siehe K \u00a7\u00a05 Rdnr.\u00a039 ff.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Prof. Dr. Ralf M\u00fcller-Terpitz und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Alexandra Rauchhaus kommentieren in der JurPC 96\/2012 den Referentenentwurf eines E-Government-Gesetzes. Dieses sieht in \u00a7 2 Abs. 1 Satz 2 die Verpflichtung aller Beh\u00f6rden des Bundes vor, den elektronischen Zugang zus\u00e4tzlich durch &hellip; <a href=\"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/?p=84\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/84"}],"collection":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=84"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/84\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":221,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/84\/revisions\/221"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=84"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=84"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/skrobotz.de\/de-mail\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=84"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}