Kein Anrecht auf Post-Ident

Gerade erschienen, schon (teils) überholt: Mein Kommentar zum De-Mail-Gesetz, in: Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht.

UPDATE zu K § 3 Rdnr. 23: „Die anbietende Deutsche Post AG ist als diesen Markt der Identifizierung beherrschendes Unternehmen“ nicht „verpflichtet, diese [PostIdent] Dienstleistung auch Konkurrenten im Wettbewerb um De-Mail- und vergleichbare Dienste zur Verfügung zu stellen“. Das OLG Düsseldorf hob mit Urteil vom 30. November 2011 zum Az. VI-U (Kart) 14/11 (BeckRS 2012, 01666) die ebd. angeführte erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln vom 31. März 2011 zum Az. 88 O (Kart) 49/10 (MMR 2011, 555) auf.

Das OLG führt zunächst aus, dass die Identifizierung mittels PostIdent einen abgrenzbaren Markt mit der Post als Anbieter und (anderen) Diensteanbietern als Nachfragern darstelle. Der neue Personalausweis und die elektronische Signatur seien mit den persönlichen Identifizierungsverfahren nicht funktionell austauschbar. Nach dem Vortrag der Parteien sei davon auszugehen, „dass der elektronische Personalausweis schon aufgrund seines noch geringen Verbreitungsrades keine Marktakzeptanz gefunden hat und die elektronische Signatur faktisch nicht verbreitet ist“ (Rdnr. 51 und 54).

Sodann behindere die Post als diesen Markt beherrschendes Unternehmen die Klägerinnen als (potentielle) Konkurrenten auf dem Markt der De-Mail-Dienstleistungen in einem Geschäftsverkehr, welcher gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich sei (Rdnr. 58 ff.). Das sei aber nicht unbillig. Die Post suche zwar ihre Marktmacht bei den Identifizierungsdienstleistungen zu eigenem Vorteil bei De-Mail-Angeboten zu nutzen. Doch könnten die Klägerinnen auf zumindest einen anderen Anbieter zurückgreifen, so dass das Angebot der Post nicht unerlässlich sei (Rdnr. 69 ff.). Hierbei sei zu beachten, dass die Klägerin von nicht plausiblen, arg optimistischen Annahmen von der Nachfrage nach ihren Diensten ausgingen. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass große Teile der Nutzer der kostenlosen Angebote web.de und gmx.deauch kostenpflichtige De-Mail-Dienste nachfragen würden; tatsächlich sei dies wohl allenfalls bei 2 % der Bundesbürger zu erwarten (Rdnr. 81).

Und tatsächlich vermochte 1&1 nun drei andere Anbieter zu gewinnen, darunter den Paketversender Hermes.