CAST-Forum zu De-Mail

Das CAST-Forum hält am kommenden Donnerstag in Darmstadt einen Workshop zu De-Mail. Das BSI wie das BMI entsenden Referenten, Thema ist neben den Einzelheiten des De-Mail-Gesetzes die offenbar immer noch erforderliche Suche nach „Möglichen Anwendungsszenarien für De-Mail“.

„Die Belebungsmaßnahmen für die behördliche Kopfgeburt namens De-Mail sind in vollem Gange“, schreibt hierzu Hal Faber.

Das im Referentenentwurf vorgelegte E-Government-Gesetz gehört zu diesen Belebungsmaßnahmen.

Nach § 2 Abs. 1 des Entwurfs soll jede Behörde auch einen elektronischen Zugang im Sinne des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eröffnen müssen. Jede Behörde des Bundes soll verpflichtet werden, den elektronischen Zugang zusätzlich durch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes zu eröffnen.

So soll die vormals mit großen Hoffnungen verbundene, intensiv geförderte elektronische Signatur wenn noch nicht endgültig beerdigt, so doch von der Intensivstation ins Hospiz verschoben werden. In der Gesetzesbegründung heißt es klarsichtig: „Die qualifizierte elektronische Signatur hat sich jedoch entgegen ursprünglichen Erwartungen in der Breite der Bevölkerung nicht durchgesetzt und wird nur in wenigen Verfahren für professionelle Anwender in der Praxis genutzt.“ (S. 28). „Absenderbestätigte“ De-Mails sollen zur Alternative werden.

Ein neuer weißer Elefant also, nachdem schon der Vorgänger enttäuschte.

 Im Kommentar: Zum Verhältnis von De-Mail-Gesetz und Signaturgesetz siehe K § 1 Rdnr. 47 ff., zum neuen Personalausweis siehe K § 1 Rdnr. 52, zu Zweifeln an der Notwendigkeit dieser Infrastruktur K § 1 Rdnr. 80.