„Standardeinstellung Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“

Philipp Otto hat für iRights.info mit Gerd Billen und Ulrich Kelber, den Staatssekretären im BMJV, dem Bundesministerium für Justiz und Verbrauscherschutz gesprochen. Gegenstand war der Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Da fielen zunächst Begriffe wie Partnervermittlung, Unterlassungsklagegesetz, Schlichtungsstelle im Telekommunikationsbereich, In-App-Käufe, E-Books, Marktmacht von Google. Dann ging es um Datenschutz, die Datenschutz-Grundverordnung, und ganz zum Schluss um die Verschlüsselung von E-Mails.

iRights.info: Sollte man überlegen, ob man E-Mail-Anbieter dazu verpflichtet, als Standardeinstellung eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzubieten? Oder greift das zu sehr in die Autonomie der Unternehmen ein?

Ulrich Kelber: Das ist einer unserer Vorschläge für die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Das läuft unter dem Stichwort Datenschutz oder privacy by design. Der Anbieter muss als Voreinstellung eine nach dem Stand der Technik sichere Variante anbieten – die der wissende Kunde, wenn er möchte, für sich unsicherer machen kann…

 

Gerd Billen: Der Sicherheitsgurt bei Autos ist auch einmal vorgeschrieben worden. Das hat wunderbar gewirkt, die Zahl der Toten und Verletzten ist zurückgegangen. Bei elementaren Fragen von Sicherheit muss man schauen, was schreibt man vor. Wenn wir vorschreiben, dass wir in neuen Wohnungen überall Feuermelder haben müssen, dann kann man auch mit gutem Recht rechtfertigen, dass bei einem alltäglich genutzten Dienst wie E-Mail eine Verschlüsselung grundlegend ist.

Das klingt doch, als ließe sich auch für die Ende zu Ende verschlüsselte De-Mail kräftige Fürsprecher finden.