United Internet stellt Preisvorstellungen vor

Noch nicht in diesem sogenannten Internet, aber schon in der Zeitung: Die Preisvorstellungen von United Internet.

Zum Start der Technik-Messe IFA haben die Online-Dienste von United Internet ihre Tarife für die De-Mail bekannt gegeben. Danach können De-Mail-Nutzer bei Web.de und GMX monatlich fünf Standard-De-Mails kostenlos versenden.

«Auf Einrichtungsgebühren, monatliche Grundgebühren sowie Vertragslaufzeiten haben wir gänzlich verzichtet», sagte Jan Oetjen, Geschäftsführer für Web.de und GMX. Auch der Identifikationsservice an der Haustür oder am Arbeitsplatz sei kostenlos.

Das heißt nun freilich nicht, dass das Angebot bereit bestünde. United Internet ist noch nicht akkreditiert, hängt sich mit der Pressemitteilung nur an den von der Telekom entfachten Rummel.

«Aktuell befinden wir uns im Akkreditierungsprozess und rechnen damit, im vierten Quartal die Urkunde ausgehändigt zu bekommen», sagte ein Sprecher der dpa.

Wie teuer der Rummel T-Systems kommt, weiß übrigens auch die wie stets entzückte Horizont nicht, nur dass „etwa zwei Drittel des Kampagnenbudgets“ (unbekannter Größenordnung) „für zunächst vier Online-Spots …, Homepage-Events und diverse Sonderwerbeformen auf reichweitenstarken Portalen zur Verfügung“ stünden. Einen davon bezeichnet Detlef Borchers recht treffend als „bizarr“: „Ich bin De-Mailer. Damit ich meine Hausarbeit noch kurz vor knapp verschicken kann. Aber sicher!“

Interessanter ist der größtenteils kundige Artikel von Florian Regensburger auf br.de: Die Vorzüge und die Tücken der Super-E-Mail.

Das De-Mail-Gesetz soll bei den Anbietern für Standards sorgen, die die gleiche Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Sendungen garantieren, wie sie derzeit der Brief aus Papier bietet – inklusive besonderer Zusatzoptionen wie zum Beispiel dem Einschreiben oder dem Rückschein für besonders wichtige Sendungen. Doch noch nicht alle dieser Dienste sind bereits verfügbar, vor allem die in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.

Bei den Details trägt’s ihn dann aber doch aus der Kurve.

Etwa die Anmeldung am De-Mail-Konto „mit hohem Sicherheitsniveau“, die Empfängern und Sendern ein besonderes Maß an Vertraulichkeit signalisieren soll, erfordert den elektronischen Personalausweis. Außerdem braucht man ein entsprechendes Lesegerät am Computer und eine spezielle Software, etwa die „Ausweis-App“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Und um den Ausweis dafür nutzen zu können, muss man sich erst bei einem Zertifizierungsdienstleister – auch die De-Mail-Anbieter bieten diesen Service an – einen elektronischen Schlüssel kaufen, den dieser dann auf den Personalausweis lädt.

Ähm: Nein. Jedenfalls nicht so. Nach § 4 De-Mail-G muss der Anbieter eine „sichere“ Anmeldung ermöglichen. (Das „Sicherheitsniveau: hoch“ entstammt der Vorgängerversion des Gesetzes.) Diese erfordert anstelle eines Passwortes „Besitz und Wissen“, namentlich ein elektronisches Identifikationsmittel mit PIN. Ein solches Identifikationsmittel muss nach § 4 Abs. 2 De-Mail-G der elektronische Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes sein. Ein anderes Identifikationsmittel kann die elektronische Signatur sein (BT-Drs. 17/3630 S. 28). Dass der Personalausweis neben seiner Identifikationsfunktion auch als Signaturerstellungseinheit benutzt werden kann, ist eine ganz andere Frage.

Das ändert aber nichts an Regensburgers richtiger Einschätzung:

Ein insgesamt relativ kompliziertes Prozedere.

Und auch die Kritik hat er wohl nicht ganz verstanden, wenn er schreibt:

Etwa bemängelt der VZBV, dass eine Verschlüsselung der Mails nur beim Verkehr zwischen den Providern „zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist“, nicht aber auf dem Weg zwischen Provider und Empfänger und umgekehrt.

Das bemängelt der VZBV nicht. Wenn er fordert,

Die spezifischen datenschutzrechtlichen Vorschriften im Gesetz dürfen sich nicht nur auf die reinen Transport der Nachrichten beschränken. Sie müssen sich auf den gesamten Verfahrensprozess beim Dienstanbieter erstrecken

… kritisiert er, dass De-Mails nur auf dem Weg vom Nutzer (N1) zum Provider (P1), auf dem Weg von Provider (P1) zu Provider (P2) und auf dem Weg vom Provider (P2) zum Nutzer (N2) verschlüsselt werden (§ 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 De-Mail-G), sie hingegen bestimmungsgemäß beim jeweiligen Provider entpackt und sogar geöffnet (und „auf Schadsorftware untersucht“ werden, § 3 Abs. 4 Nr. 4 De-Mail-G). Das wird bereits im folgenden Satz von Regensburgers Artikel deutlich:

Dass die Mails bei den Providern zur Untersuchung auf Viren kurzzeitig entschlüsselt werden, hat für den Chaos Computer Club den Grund, dass „staatliche Ermittler und Geheimdienste möglichst einfach mitschnorcheln wollen“, so eine Mitteilung auf der Website des Vereins.

Selbst interessierte Journalisten haben augenscheinlich Schwierigkeiten, die „nutzerfreundliche“ „Super-E-Mail“ zu verstehen.