E-Government-Gesetz: Bundesrat hat Vorbehalte

Stefan Krempl schreibt auf heise.de:

Der Bundesrat hat am Freitag Korrekturwünsche am Entwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz beschlossen… Das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ soll es Behörden eigentlich weitflächig vorschreiben, neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch De-Mail und die eID-Funktion des neuen Personalausweises als gleichwertig zur Unterschrift per Hand anzuerkennen. Da aber nicht alle Bürger die neuen Verfahren nutzen würden, müssten die Ämter insbesondere auch auf kommunaler Ebene weiterhin einen schriftlichen Behördenverkehr ermöglichen. Dies dürfe in sehr vielen Fällen zu „finanziell aufwändigen Doppelstrukturen“ führen, was nicht per Gesetz anzuordnen sei…  Ausschließlich De-Mail und ePerso als Techniken zur Identifikation und Authentifikation zu nennen hält der Bundesrat für problematisch, da künftige Verfahren, die das gleiche oder ein besseres Sicherheitsniveau bieten, ausgeschlossen würden.

Und wirklich: Nach dem Beschluss vom 2. November 2012 (BR-Drs. 557/12 B) steht der Bundesrat dem verpflichtenden Einsatz von De-Mail sehr kritisch gegenüber. So heißt es in Nr. 8:

a) In Artikel 1 § 2 Absatz 1 sind die Wörter „ist verpflichtet, auch“ durch das Wort „kann“ zu ersetzen und das Wort „zu“ ist zu streichen.
b) Dementsprechend bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, auch alle folgenden Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs, die eine Verpflichtung der Behörden der Länder und Kommunen begründen, in Kannbestimmungen umzuwandeln. Gegebenenfalls ist sicherzustellen, dass der Bund den Ländern die Kosten erstattet, die den Behörden der Länder und Kommunen durch das Gesetz entstehen.

Zur Begründung führt er aus:

 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der verwaltungstechnischen Umsetzung der mit dem Personalausweis- und dem De-Mail-Gesetz ermöglichten Behördenverfahren. Da aber nicht die Gesamtheit der Bürger die neuen elektronischen Behördenverfahren in Anspruch nehmen wird, müssen die Behörden insbesondere auch auf kommunaler Ebene weiterhin die Möglichkeit eines schriftlichen Behördenverkehrs aufrechterhalten, was in sehr vielen Fällen zu finanziell aufwändigen Doppelstrukturen führt. Dies kann […] nicht zielführend sein.

Auch der vorgesehenen Gleichstellung der „De-Mail-Form“ mit der Schriftform in § 3a VwVfG stößt nicht gerade auf Begeisterung: Zum einen sieht er diese Form als besonders erklärungsbedürftigan, weshalb er einen gesonderten Hinweis anregt (Nr. 16). Zum anderen kritisiert er die Beschränkung des Gesetzentwurfs auf die Technologien Signatur, De-Mail und Neuer Personalausweis, und fordert eine technikneutrale Zulassung „weiterer sicherer Verfahren, die die Authentizität und die Integrität des übermittelten elektronischen Dokuments sicherstellen“ (Nr. 17).

Begründung: Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs sieht, neben der bereits im Signaturgesetz geregelten Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur, zwei weitere technische Maßnahmen als Ersatz der Schriftform vor: [De-Mail und neuer Personalausweis]. Die qualifizierte elektronische Signatur konnte sich aufgrund ihrer Komplexität und der damit verbundenen Kosten nicht durchsetzen. Die Erweiterung der elektronischen Maßnahmen zum Ersatz der Schriftform wird daher begrüßt. Die ausschließlich konkrete Nennung der zwei Technologien De-Mail und neuer Personalausweis zur Identifikation und Authentifikation bei der elektronischen Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten ist problematisch, da zukünftige technologische Entwicklungen, die das gleiche oder ein verbessertes Sicherheitsniveau bieten, grundsätzlich ausgeschlossen werden. Alle genannten Technologien sind darüber hinaus ausschließlich nationale Lösungen.

Und hinsichtlich der geplanten Änderungen des De-Mail-Gesetzes bittet er um die Zulassung einer konkludenten Zugangseröffnung für den „Rückkanal“ (Nr. 15): Wo sich eine Bürger per-De-Mail an die Verwaltung wendet, erwarte er eine Antwort auch auf diesem Wege; alles andere sei lebensfremd und umständlich.

Der Beschluss des Bundesrates in Drucksache 557/12.