Mit der aktuellen 36. Ergänzungslieferung wird die Runderneuerung des Kommentars fortgesetzt und zugleich abgeschlossen. Das ist neu:
- In § 9 Rdnr. 13 werden die Hinweise auf die Rechtsfolgen der Nutzung, die der De-Mail-Anbieter seinen Kunden geben muss, aktualisiert. Einbezogen ist die Frage der Zugangseröffnung gegenüber Behörden ebenso wie die Entscheidung des OLG Köln vom 3. Februar 2012 (6 U 168/11) betreffend die Werbung mit der Verbindlichkeit einer De-Mail.
- § 13 Rdnr. 9 über die Form der vom Anbieter zu führenden Dokumentation weist nun auf die TR-RESISCAN und ihre Vorschläge für das rechtssichere Scannen von Dokumenten hin, die im Anschluss zurückgegeben oder vernichtet werden können.
- Und die Kommentierung zu § 24 und zur De-Mail-Kostenverordnung schließlich berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013.
Und wiederum erfuhr die Kommentierung der übrigen Paragraphen zahlreiche kleinere Ergänzungen und Aktualisierungen.