E-Justiz-Gesetz veröffentlicht

Das E-Justiz-Gesetz, vom Bundestag am 13. Juni 2013 beschlossen und am 5. Juli 2013 vom Bundesrat gebilligt, ist am 10. Oktober 2013 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am heutigen 16. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3786) veröffentlicht worden.

Nunmehr tritt am morgigen 17. Oktober 2013 in Kraft

§ 371b ZPO
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

Wird eine öffentliche Urkunde nach dem Stand der Technik von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in ein elektronisches Dokument übertragen und liegt die Bestätigung vor, dass das elektronische Dokument mit der Urschrift bildlich und inhaltlich übereinstimmt, finden auf das elektronische Dokument die Vorschriften über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden entsprechende Anwendung. Sind das Dokument und die Bestätigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, gilt § 437 ZPO entsprechend.

Das übrige komplexe Inkrafttreten des Gesetzes habe ich hier dargestellt.

[Nachtrag 2013-10-17] Sehr schön ist auch die Übersicht der Änderungen (mit Synopse) bei buzer.de [/Nachtrag]