Wer hätte das gedacht? Die Idee des nun auch für Verbraucherschutz zuständigen Justizministeriums, mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für E-Mails einen „Sicherheitsgurt“ im Internet einzuführen, stößt auf Widerstand bei dem für die „Sicherheitsbehörden“ zuständigen Innenminister. Thomas De Maizière sprach sich Medienberichten zufolge ausgerechnet auf der DuD-Konferenz 2014 gegen einen staatlichen Eingriff auf diesem Gebiet aus.
Er widersprach damit nicht nur den Staatssekretären des BMJV, sondern auch der Bundes-Datenschutzbeauftragten Voßhoff. Diese
begrüßt Überlegungen der Bundesregierung die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei eMail-Diensten vorzuschreiben
Sollte diese Vorgabe bei den weiteren Gesprächen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen werden, so wäre das ein echter Fortschritt für den Datenschutz und eine deutliche Verbesserung der Vertraulichkeit der Kommunikation im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union.
Die Argumente Das Argument des Innenressorts sind ist hinlänglich bekannt. Auf Anfrage von Golem schreibt das BMI:
„Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist für den ’normalen‘ Internetnutzer mit relativ großen Hürden verbunden“, hieß es. Dazu zähle die Installation einer Verschlüsselungssoftware sowie die Verwaltung von Schlüsseln. Um diese Hürden nicht zu hoch zu setzen, gebe „es bei De-Mail keine verpflichtende, sondern eine optionale (zusätzliche) Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“, schrieb das Ministerium. Es sei aber sichergestellt, „dass die Nachrichten auf ihrem Weg durch das Internet nicht mitgelesen werden können“.