Heckmann: Streicht De-Mail aus dem E-Gov-Gesetz!

Prof. Heckmann sieht wie erwähnt die Verankerung der De-Mail im E-Government-Gesetz kritisch. Er sieht in der gesetzlichen Anerkennung dieser Technik eine europarechtlich bedenkliche Bevorzugung eines — zumal nationalen — Produktes, die andere Lösungen faktisch zurückdrängt.

In einem Beitrag für die Legal Tribune Online greift er seine Kritik noch einmal auf. Er erläutert den Hintergrund der Beschwerde der Post bei der EU-Kommission und zitiert hierbei aus einem Gutachten, das die renommierte Kanzlei Redeker der Post erstattet hat. Danach sei das E-Government-Gesetz notifizierungspflichtig, habe also drei Monate vor dem Inkrafttreten bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen. Denn dieses Gesetz erhebe De-Mail erstmals zum Kommunikationsstandard der rechtsförmlichen elektronischen Kommunikation mit deutschen Behörden. Zugleich würden andere Anbieter behindert. Das auf die De-Mail zugeschnittene Regulierungskonzept verletze auch die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht.

Heckmann empfiehlt deshalb: Um das Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes nicht allzu zu verzögern, solle der europarechtlich umstrittene Teil aus dem Entwurf gestrichen werden:

Der Bundesrat […] riskiert die Unanwendbarkeit [des E-GovernmentGesetzes] , wenn die Notifizierungspflicht tatsächlich besteht. Die Folge wäre ein Rückschritt in den Bemühungen um eine Modernisierung der Verwaltung. […]
Stimmt der Bundesrat dem Gesetz wiederum nicht zu, nimmt er zwar den europarechtlichen Gegenwind aus den Segeln, manifestiert damit zugleich aber auch die E-Government-Flaute.

Der Bundesrat könnte allerdings auch den Vermittlungsausschuss anrufen und als dringliche Änderung vorschlagen, den De-Mail-Komplex aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen, was nebenbei der auch im Bundesrat bereits angemahnten Technikneutralität Rechnung tragen würde. […] Danach bliebe eine sehr beachtliche und unbedingt zu unterstützende Reform, die die Grundlage für eine bundesweite elektronische Verwaltung schaffen würde.

Der Bundesrat wird sich Heckmann zufolge am 7. Juni 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen.

Prof. Dr. Dirk Heckmann: E-Government-Gesetz und De-Mail – Eine europarechtlich brisante Mischung. LTO vom 15. Mai 2013.