De-Mail-Gesetz: Zweite Änderung verzögert sich

Nachtrag zum Beitrag „De-Mail-Gesetz vor der zweiten Änderung„:

Das “Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes” wurde am 14.März 2013 vom Bundestag beschlossen und im Folgenden dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 250/13). Die Änderungen betreffend das De-Mail-Gesetz und die De-Mail-Kostenverordnung finden sich in Art. 2 Abs. 10 und 11 (S. 15 im PDF) sowie in Art. 3 Abs. 8 und 9 (S. 82 im PDF). Die Änderung der Kostenvorschriften soll mit der Verkündung des Gesetzes erfolgen, ihr Wegfall nach drei Jahren, Art. 5 Abs. 2 und 3 (S. 101 im PDF).

Das Inkrafttreten dieser Änderungen verzögert sich jedoch, nachdem der Bundesrat am 3. Mai in seiner 909. Sitzung auf Empfehlung seines Verkehrsausschusses beschlossen hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hintergrund ist freilich nicht das De-Mail-Gesetz, sondern die Gebührenregelungen im Luftverkehrsrecht. Die Länder wehren sich gegen die im Gesetz angelegte Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des Luftverkehrsrechts. Sie mache den Erlass von 16 Ländergebührenregelungen erforderlich, der zu unnötigem und vermeidbarem Verwaltungsaufwand für jedes einzelne Land führe.

Der Vermittlungsausschuss tagt am 5. Juni 2013.