E-Justiz-Gesetz vom Bundesrat gebilligt

Wenig überraschend hat der Bundesrat am heutigen 5. Juli 2013 den von Bundestag am 13. Juni beschlossenen Entwurf der Bundesregierung eines E-Justiz-Gesetzes gebilligt. In dem Beschluss 500/13 heißt es lapidar zum „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“:

„Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.“

Damit kann das Gesetz nun in Kraft treten.

Bericht bei heise.de.