„50 De-Mails monatlich inklusive!“

Eine aktuell in der JurPC veröffentlichte Entscheidung des OLG Köln vom 14. Februar 2014 ( 6 U 120/13) macht wiederum deutlich, wie wenig ernst die Werber der Telekom deren Kunden nehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Werbetricks zum Verkauf von De-Mail beanstandet und bekam nun auch in zweiter Instanz teils Recht.

Die Telekom hatte im September 2012 auf ihrer Webseite De-Mail-Konten mit dem Ausruf „50 De-Mails monatlich inklusive!“ angeboten. Tatsächlich war dieses Inklusivangebot zeitlich beschränkt bis Ende 2012. Danach sollte es nur drei kostenfreie Nachrichten pro Monat geben, und das auch nur weietre zwölf Monate lang, bis Ende 2013. Bei der Inanspruchnahme bestimmter Versandoptionen (Einschreiben, persönlich/vertraulich oder absenderbestätigt) reduzierte sich das Freikontingent weiter. Das wurde aber nur deutlich aus einer kleinen Fußnote hinter der herausgehobenen Preisangabe „0,- € mtl.“.

Das erachtet das OLG Köln als unzulässig. Der Fußnotenhinweis war seiner Auffassung nach nicht hinreichend, um den von der plakativen Preisangabe „0,- € mtl.“ ausgehende Irreführungsgefahr auszuräumen.

Nicht zu beanstanden war nach Ansicht des OLG Köln eine parallele E-Mail-Werbeaktion (bei der der Sternchenhinweis deutlicher war). Auch hatte die Telekom wohl in noch ausreichender Weise die mit dem Abschluss des Kontoführungsvertrages möglicherweise verbundenen Kosten (etwa bei Überschreiten des Freikontingents von 500 MB) auf der Internetseite angegeben.

OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2014 – 6 U 120/13, JurPC Web-Dok. 164/2014 = MMR 2015, 393

[Nachtrag 2014-11-01] Mittlerweile kosten bei der Telekom, wie bereits bei 1&1, De-Mails für Privatkunden generell nichts. Vorerst.

2014-10 telekom(rechts unten: „bis 31.12.2015 alle De-Mails kostenfrei“) [/Nachtrag]