Frohes 2014!

Vor genau einem Jahr hieß es an dieser Stelle:

[De-Mail] ist weiterhin ein Projekt und (noch) kein funktionierendes Produkt. Oder, noch etwas düsterer: Die Anbieter haben schwach angefangen, scheinen dafür aber stärker nachzulassen.

Damals prophezeite Andreas Schumann:

1. Welche Auswirkungen hat der Wechsel im Vorstand auf das De-Mail Angebot de Telekom? – Ich vermute, dass das teure und bzgl. der Ertragsaussichten (Zeitpunkt und Höhe) unsichere Projekt weniger Ressourcen bekommt.

2. Welche und wieviele Unternehmen und Behörden sind per De-Mail und dazugehörigen sinnvollen Anwendungen für Verbraucher erreichbar? – Ich vermute, dass Ende nächstem Jahr weniger als 100 Unternehmen und Behörden sinnvolle Anwendungen anbieten.

3. Wann wird United Internet als Anbieter zertifiziert und startet sein Angebot? – Ich schätze im März wird es soweit sein.

4. Wieviele Verbraucher können identifiziert werden und nutzen das Produkt aktiv? – Ich tippe auf max. 20.000 aktive Nutzer

Was davon stimmt im Rückblick?

Punkt 1 ist so vage, das kann ich nicht einschätzen. Gleiches gilt für Punkt 2, was sind schon „sinnvolle Anwendungen“? Indes pfeift die Telekom ganz schön munter im dunklen Wald, sie sei „mit De-Mail zufrieden“:

Die Deutsche Telekom ist mit der Nachfrage nach De-Mail Diensten von Seiten des öffentlichen Sektors zufrieden. Auch für 2014 ist das Bonner Telekommunikationsunternehmen zuversichtlich.

Bisher konnte die Deutsche Telekom AG mehr als 500 Aufträge der öffentlichen Verwaltung im Bereich De-Mail verzeichnen, so der De-Mail-Provider in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen geht davon aus, dass das E-Government-Gesetz (EGovG), das am 31. August 2013 in Kraft getreten ist, die Nachfrage weiter verstärken werde.

Ähm, naja. Das am 31. Juli 2013 veröffentlichte Gesetz trat in Teilen am 1. August 2013 in Kraft. Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 EGovG mit der grundsätzlichen Verpflichtung der Bundesbehörden, den Zugang über De-Mail zu eröffnen, tritt erst „ein Kalenderjahr nach Aufnahme des Betriebes des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden” in Kraft. Aber warum sollte der Milliardenkonzern in seiner Pressemitteilung da kleinlich sein?

Die Nachfrage ist übrigens so groß, dass

das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, … die Vorrechtphase zur Vergabe von De-Mail-Domains bis zum 30. Juni 2014 verlängert [hat]. Unternehmen, Behörden und die öffentliche Verwaltung, die sich für De-Mail registrieren, können auch 2014 eine De-Mail-Subdomain mit ihrem Namen beantragen. Als Grund für die Verlängerung nennt das BSI das große Interesse von Behörden, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft.

Haha.

Punkt 3 ist geklärt: März 2013 war richtig.

Punkt 4 ist leider auch zu vage. Was ist ein aktiver Nutzer? Wir wissen: United hat 170.000 identifizierte Nutzer. Wie viele von diesen das Produkt wirklich nutzen (und, über Probemails im Freikontingent hinaus, dafür zahlen), ist unklar.

Bleibt als Fazit also ein indifferentes: „Tja.“

Und als mein Blick in die Zukunft: Das E-Justiz-Gesetz jedenfalls wird es nicht rocken.

Anders als vom Bund empfohlen setzt die baden-württembergische Justiz nicht auf De-Mail. „Die Justiz hat ein eigenes Mail-System. Die Daten sind auf dem ganzen Weg verschlüsselt. Das System wird schon seit 2007 benutzt.

In den anderen Ländern sieht es kaum anders aus, nicht zuletzt wegen des Widerstandes der Anwaltschaft.

Frohes 2014!