Obskure Zeitschriften schreiben über De-Mail

Heißes Thema! Alle wollen dabei sein! Das bringt Klicks, das bringt Kontakte! De-Mail! Ganz neu! So richtig viel passiert nicht, aber drüber schreiben kann mal ja schon mal! Ist es besser als das alte? Oder nur billiger? Wann geht’s los? Und wenn ja, wie viele? Hereinspaziert!

Die Computerwoche teilt mit, sie habe De-Mail im Kosten-Nutzen-Check gehabt. Die wer? Die COMPUTERWOCHE. Sieben Zeitungsläden, siebenmal nein. Selbst im bestsortierten Bahnhofsbuchhandel. „Computerwoche? Sacht mia janüscht. Computer-BILD ham wa.“ Und online gibt’s nur das Abo. Das schützt die Printanzeigen vor der Kannibalisierung. Und den soliden Abwärtstrend vor einem beunruhigenden Knick nach oben. EDIT: Suchen solte man schon können. Die Artikelserie „Was den Markt erwartet“ ist doch online. Und ventiliert die üblichen Erwartungen und PR-Sprüche, lässt aber auch Kritik anklingen. So darf ein Namenloser warnen: „Die Vorteile von De-Mail sind dem Bürger auf der Straße kaum vermittelbar.“ Und der Kosten-Nutzen-Check? Die Computerwoche resümiert: Chancen zur Otimierung der Prozesskosten bestehen bei bei Konzernen, kaum dagegen beim Privatanwender, solange nicht Behörden und Ämter vorangehen.

Auch auf dem Zug: Die brandheiße CHIP Test & Kauf (Ausgabe Juni / Juli 2012). Sie weiß: „De-Mail startet zur IFA. Der Dienst für den rechtsverbindlichen und sicheren Versand von E-Mails kommt“. Das Heft, immerhin, gibt’s im Einzeldownload zu 2,50 €. Mit dabei: „Preisrutsch bei Monitoren – Hochwertige Displays 50% günstiger“ und „Die neuen Kameras: So gut ist die Digicam-Generation 2012 – Zehn Modelle ab 95 Euro im Vergleich“.

1&1 schiebt De-Mail-Einführung auf

„Der Internetdienstleister United Internet (1&1, GMX, Web.de) kann weiter keinen konkreten Zeitpunkt für den Start des Geschäfts mit sicheren E-Mails nennen“, heißt es bei CIO.de. Die Rede ist von den „nächsten Monaten“ und einem erforderlichen „langem Atem“. (Hintergrund der Meldung ist eine Gewinnwarnung von United Internet).

Die so vermeintlich dringend benötigte Dienstleistung will offenbar keiner haben. Wäre es anders – wie bei den „Do-It-Yourself-Homepages“, die sich der Meldung nach verkaufen wie geschnitten Brot – dürfte das Unternehmen die Entwicklung und Markteinführung beschleunigter betreiben.

Zum Bedarf für das Gesetz und die Dienstleistung – oder seinem Fehlen – siehe K § 1 Rdnr. 80 ff.

De-Mail für Firmen: firma.de-mail.de

„1&1 kündigt De-Mail für Firmenkunden an“ heißt es bei heise.de, wo Detlef Borchers die von United Internet nun vorgestellten Preise für das „Business“-Geschäft in Beziehung setzt zu denen der Telekom wie die der zu Francotyp-Postalia gehörenden Mentana-Claimsoft. (tl;dr: Das Basispaket soll knapp 10 Euro im Monat kosten und neben dem eigentlichen Postfach samt Adresse 50 Frei-Mails enthalten; bei der Telekom sind’s knapp 17 Euro.)

Aus juristischer Sicht spannend ist der Satz: „Aus der Adresse Firma.de wird dabei die Mail-Adresse Firma.de-mail.de.“ Die Form der De-Mail-Adresse ist in § 5 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-G normiert. Sie entspricht grundsätzlich der Konvention von E-Mails gemäß RFC 2822 und muss im so genannten Domänenteil (für Juristen: dem Teil nach dem @) eine Kennzeichnung enthalten, die ausschließlich für De-Mail-Dienste genutzt werden darf (Nr. 1), und bei Firmenkunden zusätzlich eine Bezeichnung, welche in direktem Bezug zur Firma steht (Nr. 3). Der lokale Teil (vor dem @) ist nur bei natürlichen Personen vorgegeben (Nr. 2).

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Kommentar fast vollständig

Die angekündigte zweite Lieferung ist raus. Nun ist der Kommentar zum De-Mail-Gesetz vollständig – fast. Nur die zwei Blatt zur De-Mail-KostV fehlen noch.

Kommentiert ist damit jetzt auch § 8 De-Mail-G über die „Dokumentenablage“. Das BSI verspricht sich wie dem Gesetzgeber viel von einer gewissermaßen TÜV-zertifizierten Deutschland-Cloud. Der berechtigte Einwand in der Gesetzgebung, dass der Markt ähnliches schon heute bereit stellt, wurde höflich ignoriert. Doch tatsächlich: Mit drive.google.com gibt es jetzt noch einen Public-Cloud-Anbieter, der neben zahlreiche andere tritt.

Von den akkreditierten Diensteanbietern hat übrigens keiner die „Dokumentenablage“ in petto. Am nächsten dran ist noch die Telekom mit ihrer Telekom Cloud.

So sehr das De-Mail-Gesetz „Sicherheit“ verspricht: Eines klärt es nicht. Wie haftet der Anbieter beim Verlust von Daten aus der vermeintlich „sicheren“ Dokumentenablage (§ 8 De-Mail-G)? Was zahlt er im Schadensfall? Welchen Wert hat ein verschwundenes Word-Dokument? Welchen ein fast fertiges Buch? Kathrin Passig etwa nutzt Google Docs intensiv – und erkennt nun mit Schrecken, dass ihre Entscheidung für die Cloud sie hilflos den Geschäftsentscheidungen Googles unterwirft.

Zur (vom Gesetzgeber offen gelassenen) Haftungsfrage: K § 1 Rdnr. 88 ff.

CAST-Forum zu De-Mail

Das CAST-Forum hält am kommenden Donnerstag in Darmstadt einen Workshop zu De-Mail. Das BSI wie das BMI entsenden Referenten, Thema ist neben den Einzelheiten des De-Mail-Gesetzes die offenbar immer noch erforderliche Suche nach „Möglichen Anwendungsszenarien für De-Mail“.

„Die Belebungsmaßnahmen für die behördliche Kopfgeburt namens De-Mail sind in vollem Gange“, schreibt hierzu Hal Faber.

Das im Referentenentwurf vorgelegte E-Government-Gesetz gehört zu diesen Belebungsmaßnahmen.

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Kein Anrecht auf Post-Ident

Gerade erschienen, schon (teils) überholt: Mein Kommentar zum De-Mail-Gesetz, in: Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht.

UPDATE zu K § 3 Rdnr. 23: „Die anbietende Deutsche Post AG ist als diesen Markt der Identifizierung beherrschendes Unternehmen“ nicht „verpflichtet, diese [PostIdent] Dienstleistung auch Konkurrenten im Wettbewerb um De-Mail- und vergleichbare Dienste zur Verfügung zu stellen“. Das OLG Düsseldorf hob mit Urteil vom 30. November 2011 zum Az. VI-U (Kart) 14/11 (BeckRS 2012, 01666) die ebd. angeführte erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln vom 31. März 2011 zum Az. 88 O (Kart) 49/10 (MMR 2011, 555) auf.

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Und nun: Werbung

Langsam wird’s Ernst mit dem De-Mail-Gesetz – die ersten Anbieter sind akkreditiert. Und schon erscheint die erste Charge meineManssen, TKMs Kommentars: Die §§ 1 bis 5 umfassen ca. 100 Seiten, die restlichen Paragraphen folgen Ende des Monats.

Ist die Kommentierung – wie das Gesetz – „außergewöhnlich gut durchdacht …, handwerklich sauber gearbeitet“ (Dr. Edgar Rose, K&R 2011, 439)? Oder doch eher „unzureichend“, „abwegig“, „Bauernfängerei“ (Dr. Oliver Vossius, Deutscher Notarverein, Juli 2010)?

Entscheiden Sie!