E-Government-Gesetz: Anhörung im Innenausschuss

Der Entwurf des E-Government-Gesetz des Bundes wurde wie berichtet am 21. Februar nach der ersten Lesung im Plenum des Bundestags in die Ausschüsse verwiesen. Der federführende Innenausschuss hat nun für den kommenden Mittwoch zur ersten öffentlichen Anhörung des Gesetzes geladen – auf 12:00 Uhr ins Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400.

Nach der Tagesordnung sind als Sachverständige geladen der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Reinhard Dankert, Dr. Helmut Vogt vom Deutschen Städtetag, Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz der Universität Passau (siehe hier und hier), Dr. Bernhard Rohleder der BITKOM sowie Dirk Stocksmeier, Vorstandsvorsitzender der ]init[ AG, die seiner Selbstbeschreibung nach „heute zu den führenden E-Government Unternehmen Deutschlands gehört“, aber vor allem wohl durch den kreativen Gebrauch eckiger Klammern auffällt.

Die Dokumente der Sachverständigen sind bislang leider nicht veröffentlicht. [Nachtrag 2013-03-20] inzwischen veröffentlicht.

Schätzungsweise 18 Milliarden Euro investiert die Deutsche Verwaltung jährlich in Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie tut dies, um Ihre Aufgaben effektiv und kostengünstig zu erfüllen und für Bürger und Wirtschaft gute Leistungen zu erbringen.

Nur wer kauft, kann sparen!

[/Nachtrag]