Frohes 2015!

Vor genau fast einem Jahr hieß es an dieser Stelle wiederum:

[De-Mail] ist weiterhin ein Projekt und (noch) kein funktionierendes Produkt. Oder, noch etwas düsterer: Die Anbieter haben schwach angefangen, scheinen dafür aber stärker nachzulassen.

In 2014 scheint sich da wenig geändert zu haben.

2015 aber wird ganz anders, ganz golden sein. Denn zum 1. Januar tritt die am 30. Oktober 2014 beschlossene und am 10. November 2014 im Bundesgesetzblatt Teil I auf S. 1666 verkündete Änderung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) in Kraft. Dann sollen die Behörden gemäß dem reformierten § 14 Absatz 4 FZV (Text schon heute bei stvzo.de) bei einer elektronischen Abmeldung eines Fahrzeuges den Bescheid per De-Mail versenden! Die Vorschrift lautet (Auslassungen und Hervorhebung nur hier):

§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug […] außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter oder der Verfügungsberechtigte dies bei der Zulassungsbehörde […] unverzüglich zu beantragen […].

(2) [Unter bestimmten, näher definierten  Umständen] kann das Fahrzeug auch dadurch außer Betrieb gesetzt werden, dass der Halter oder der Verfügungsberechtigte dies direkt oder über ein vom Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes informationstechnisches System bei der Zulassungsbehörde elektronisch beantragt; […]

(4) Die Bekanntgabe der Außerbetriebsetzung an den Halter bewirkt die Zulassungsbehörde

1. durch De-Mail, sofern der Halter in seinem elektronischen Antrag ein auf seinen Namen eingerichtetes De-Mail-Konto benennt und den elektronischen Kommunikationsweg eröffnet,

2. durch sonstige sichere Verfahren, welche die Voraussetzung des § 3a Absatz 2 Nummer 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfüllen, sofern der Halter den elektronischen Kommunikationsweg eröffnet oder

3. schriftlich, wenn der Halter die Kommunikationswege nach Nummer 1 oder 2 nicht eröffnet oder wenn die elektronische Bekanntgabe scheitert.

[…]

Das Bundes-Verkehrsministerium freut sich:

Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird die internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges als 1. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht. Fahrzeughalter können unter Nutzung der ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, den Antrag auf Außerbetriebsetzung, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, stellen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet.

Frohes 2015!