eIDAS-Verordnung in Kraft

Am 1. Juli 2016 trat die (hier) so genannte „Vertrauensdienste“-Verordnung 910/2014  (offiziell eIDAS genannt, „electronic identification and authentication services“) im Wesentlichen in Kraft, darunter auch die Artikel 43 und 44 über die (qualifizierten) „Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben“, zu denen De-Mail gehört. Unmittelbare Änderungen sind damit nicht verbunden. Das De-Mail-Gesetz bleibt in Kraft. Es tritt lediglich hinter die Vertrauensdienste-Verordnung zurück, soweit diese anderweitige Regelungen enthält; diese genießen „Anwendungsvorrang“.

Auch faktisch bleibt die Revolution aus, wie Detlef Borchers bei heise online anmerkt:

Auch das [grenzüberschreitende Versenden elektronischer Einschreiben] wird von eIDAS abgedeckt und könnte ab nun funktionieren. Nur gibt es noch keine Standards, weil elektronische Einschreiben recht spät in den eIDAS-Katalog aufgenommen wurden.

Was es gibt, wurde Im Rahmen des eDelivery-Projekts bei eSENS als Pilotprojekt ausprobiert. Da wurde ein deutsches elektronisches Einschreiben als De-Mail aufgegeben und in einen französischen Lettre Recommandée en Ligne und in die österreichische E-Zustellung umgesetzt, aber fertige Lösungen fehlen noch auf lange Zeit.