Und wieder einmal eine kurze Presseschau zur De-Mail unter dem immer noch knackigen Titel „De-Mail ist kein iPhone“. Denn noch immer überwiegt die Skepsis.
1. iX: Ziemlich überflüssig
Was bleibt, ist ein Dienst, der nach einem recht umständlichen Registrierungsprozess das Versenden ziemlich rechtsverbindlicher digitaler Nachrichten erlaubt – und natürlich nicht kostenlos ist. […]
Die Ersparnis gegenüber der guten alten Snail-Mail wird sich auch künftig im Bereich weniger Eurocent halten. Ganz zu schweigen vom Fax. Das entspricht zwar auch nicht der Schriftformerfordernis des § 126b BGB, aber die Behörden erkennen ein gefaxtes Dokument als fristwahrend an und Firmen akzeptieren diesen Weg als schriftliche Bestellung. Eine Firma ohne Faxgerät muss man mit der Lupe suchen, und auch in Privathaushalten sind Telekopierer […] weit verbreitet. Und um wieder auf die Portokosten zurückzukommen: Bei den heute üblichen Telefonie-Flatrates tendieren die für ein Fax gegen null.
Die Kommentare entsprechen meinen Erwartungen.
2. FAZ: De-Mail für dich
[…] Gerhard Landmann [ist] der Leiter des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik der Stadt Frankfurt, die sich wie alle anderen Behörden nach dem E-Government-Gesetz auf die sichere elektronische Kommunikation einlassen muss. Es geht dabei um ein Einsparvolumen in Milliardenhöhe. Die Stadt Frankfurt hat sich noch nicht für einen Anbieter entschieden. „Wir sind noch bei der Auswahl“, sagt Landmann. So oder so könne der Verbraucher noch nicht viel mit dem digitalen Brief anfangen, meint der Amtsleiter. „Anwendung und Nutzen werden sich erst allmählich entwickeln.“ […]
Anträge bei den Behörden zeichnen sich zudem nicht gerade durch Häufigkeit aus. „Jeder sollte mal für sich überlegen, wie oft er in den letzten zehn Jahren bei der Behörde war“, sagt Amtsleiter Landmann. Er ist überzeugt: „Die Angebote an den Bürger müssen stimmen. Was nützt es dem Privatmann, wenn ein Rechtsanwalt die Möglichkeit hat, elektronisch bei Gericht Klage einzureichen?“ Auch die elektronische Signatur habe sich nicht durchgesetzt, sagt der Fachmann, da zu teuer, zu wenig Anreiz und ohne adäquate Gegenleistung. „Das war ein Flop.“ Landmann hat vor zwei Monaten, wie er erzählt, einen elektronischen Personalausweis beantragt, „das volle Programm“, wie er sagt. Fazit: „Bisher habe ich den Ausweis noch nicht einmal einsetzen können.“ Drei Forderungen hat Landmann aus diesem Grund: Der digitale Brief muss handhabbar sein, der Preis muss stimmen, und es muss ein Nutzen dagegenstehen.
Auch die Kommentatoren sind wenig begeistert:
Clem Carlos Schermann: Man stelle sich nur die „Verwaltungskunden“ vor, die die DE-Mail nutzen, aber aus welchen Schicksalen oder Entwicklungen auch immer den Zugang zum Internet verlieren und nicht mehr die Möglichkeit haben, bisherige Korrespondenz zu sichten bzw. auf fristen adäquat zu reagieren. Dem steht die altmodische Methode mit echten Briefen und der postalischen Erreichbarkeit an der Wohnanschrift deutlich vorteilhafter gegenüber, da dies nicht auf spezielle Kommunikations-Infrastrukturen angewiesen ist.
Außerdem stellt sich mir schon die Frage, wie im Falle des Rechtsstreits und der Beweislastregelungen NutzerInnen der DE-Mail gestellt werden, die tatsächlich aus technischen oder fiskalischen Gründen zweitweise ihren Internetzugang nicht nutzen konnten und daher nicht mehr fristgerecht Handlungen vornehmen konnten. Die Skepsis überwiegt.Dr. Michael Menzel: Braucht kein Mensch! Wie schon einer der Leser schreibt, gibt es immer noch und ganz aktuell Fax für rechtsverbindliche Korrespondenz, aber auch Bestellungen und sogar Verträge. Und das läuft so gut und sicher wie vor 20 Jahren […]
Christian Treczoks: Warum soll ich mir eine Mailadresse zulegen, die nur dazu dient, lästige Behördenpost einfacher zustellbar zu machen? Wo man mir vorgaukeln will, dass ein vom Ansatz her unsicheres und auch nicht sicherbares System meine Daten schützt? Und dann soll man auch noch für den Email-Versand bezahlen? Ich weiß nicht, wer sich solche Systeme ausdenkt, aber er oder sie sollte den Drogengenuß bei der Arbeit einstellen. Nicht jede Vision ist eine gute Idee…
3. Schürmann Wolschendorf Dreyer: De-Mail auf dem Vormarsch?
Nicht wirklich Presse, aber Praktiker: Die Anwälte der Kanzlei Schürmann Wolschendorf Dreyer aus Berlin.
Bei der derzeitigen Rechtslage bietet De-Mail aber ebenso wie E-Mail keine Funktionalität, um das Schriftformerfordernis (§ 126 BGB) zu erfüllen. Sollen Dokumente, die grundsätzlich einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen, mittels De-Mail versendet werden, so ist der Anwender zusätzlich auf die Verwendung einer digitalen Signatur angewiesen, die sich bis jetzt im Rechtsverkehr aber nicht durchgesetzt hat. Diesbezüglich bietet De-Mail für den Anwender aktuell keinen Mehrwert. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob nach der Verabschiedung des Gesetzesentwurfes rasch weitere Initiativen das Projekt De-Mail am Leben erhalten. Auch die bisher zertifizierten Anbieter, allen voran die Deutsche Telekom, sind gefordert, die Nutzung von De-Mail einem weiten Kreis von Nutzern schmackhaft zu machen.