Kritik der Linken an De-Mail

Die Linke hat am 11. Juni 2015 in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 18/5190) ihre Kritik an der De-Mail wiederholt und sodann in gesamt 24 Fragen die Bundesregierung zu den Kosten der Entwicklung des Systems, zur Akzeptanz bei Nutzern und Behörden, zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum möglichen Datenzugriff durch Sicherheitsbehörden und zu vergleichbaren Projekten in anderen europäischen Ländern gelöchert. Die Antworten des Innenministeriums vom 1. Juli 2015 (BT-Drs. 18/5440) sind höchst interessant, und gut für eine ganze Reihe Blogposts.

Etwa, was die Kritik an De-Mail angeht. In der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es in §104 Abs. 1:

§ 104 GOBT. Kleine Anfragen

(1) In Kleinen Anfragen kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung kann angefügt werden.

Dem entsprechend enthält die Kleine Anfrage keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen, sondern nur eine kurze Begründung. In dieser heißt es:

Der Zwischenbericht der Bundesregierung nach Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/4042 vom 16. Februar 2015) bestätigte erneut die seit der Einführung bestehenden Akzeptanzprobleme…
Am 15. April 2013 hatten der Chaos Computer Club und weitere Sachverständige in einer Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages der De-Mail in puncto Sicherheit ein katastrophales Zeugnis ausgestellt.
Der zentrale Kritikpunkt war die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die den De-Mail-Providern, Polizei, Geheimdiensten und potenziellen Angreifern Zugriff auf die unverschlüsselten Kommunikationsdaten gewähre. Trotz dieser schwerwiegenden Bedenken beschloss der Deutsche Bundestag am 18. April 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung.

Zwar ermöglichten die De-Mail-Anbieter nun eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels PGP. Die Lösung sei aber benutzerunfreundlich und zudem nicht standardmäßig implementiert, im Unterscheid etwa zu iMessage und WhatsApp.

Darüber hinaus sei die De-Mail ein Kostengrab:

Weiterhin bestehen erhebliche Zweifel, dass die Provider diesen Dienst kostendeckend betreiben können. Zumindest United Internet AG beziffert die erheblichen Anlaufverluste in ihrem Geschäftsbericht.

Im Übrigen habe der „US-amerikanische Spionagedienstleister“
(CSC) seine Hände im Spiel:

Am 15. November 2013 hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass an das deutsche Tochterunternehmen des US-amerikanischen Spionagedienstleisters Computer Sciences Corporation (CSC) auch im Rahmen der De-Mail-Entwicklung
Aufträge ergangen seien. Laut einer Meldung auf „www.netzpolitik.org“ war die Firma noch bis zum Jahr 2012 mit der „Unterstützung bei der Fachkommunikation“ befasst. Neben mehreren Studien zur „Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzmanagement“ betreute CSC demnach noch bis März 2014 ein Vorhaben „Projektunterstützung De-Mail“. Auch das „Kompetenzzentrum De-Mail“ wurde ebenfalls von CSC bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beraten (vgl. www.netzpolitik.org vom 18. November 2013).

Nicht viel Neues von dieser Seite also — aber einmal schön zusammengestellt und prominent präsentiert.