Niemand hat die Absicht…

Die Grünen wie die Piraten sorgen sich um De-Mail, bzw. besser: besorgen einen möglichen Zwang zur Nutzung des neuen Dienstes. Das zeigen zwei aktuelle Parlamentarische Anfragen.

Die Grünen fragten am 22. August 2012 im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur Postreform mit dem Titel „Wettbewerb im Postmarkt – wo bleibt die Postreform“ (BT-Drs 17/10537) etwas unvermittelt auch zur möglichen Konkurrenz des herkömmlichen Briefs:

17. Plant die Bundesregierung die Einführung der DE-Mail als Pflichtkommunikation mit bestimmten Behörden, und falls ja, wie will sie dies umsetzen?

Die Antwort liegt nun vor (BT-Drs 17/10629), und überrascht weder im Inhalt noch in der Form. Ihr „Nein“ ist etwas aufgeblasen:

De-Mail kann aufgrund der zusätzlichen Sicherheitseigenschaften in vielen Bereichen als zusätzlicher elektronischer Zugangskanal zur Verwaltung genutzt werden, bei denen heute noch papierbasiert kommuniziert wird. Eine Verpflichtung von Bürgerinnen, Bürgern oder Unternehmen zur Nutzung von De-Mail ist nicht vorgesehen.

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De-Mail ist kein iPhone: Kurze Presseschau

Die Überschrift bei CIO fasst das ganze Dilemma ganz wunderbar zusammen: Die „Kopfgeburt“ verkauft sich nicht ganz wie geschnitten Brot. Sie hat im Gegenteil mit viel publizistischem Gegenwirnd zu kämpfen. Eine kleine Übersicht.

1. CIO: Telekom über Start, Kritik und Pläne – Die De-Mail ist kein iPhone

Der De-Mail-Verantwortliche Frank Wermeyer von der Telekom erklärt im CIO.de-Interview, wie der Start geklappt hat und wie die künftigen Pläne aussehen.

CIO.de: Aber es bewegt sich noch nicht viel auf der Plattform, oder?

Wermeyer: Wir sind erfolgreich gestartet und das ist erst drei Wochen her. Wir stehen damit am Anfang einer langfristigen Entwicklung, in der die Nutzerzahlen natürlich noch nicht hoch sein können.

… Wir starten ja bei null in einen Markt, der sich jetzt erst langsam entwickelt. Auch bei uns im Haus erwartet niemand Wunder. Es ist kein iPhone, das wir hier verkaufen, das Thema hat andere Qualitäten.

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De-Mail: Telekom und 1&1 wollen Umsatzbeteiligung von der Deutschen Post

Die Wirtschaftswoche hatte es „EXKLUSIV“:

Telekom und 1&1 wollen sich dann jedoch kräftig an den De-Mail-Umsätzen des gelben Riesen beteiligen lassen. „Sobald die Post wie angekündigt Ende des Jahres ihr De-Mail-Produkt in Betrieb nimmt, werden wir die Konditionen verhandeln“, sagt Jan Oetjen, Chef des Portalgeschäfts von 1&1. „Dies könnte dann, wie in anderen Branchen, auf eine hälftige Teilung der Umsätze hinauslaufen, natürlich abhängig vom jeweiligen Endkundenpreis.“ Auch ein Telekom-Sprecher sagt: „Darüber muss es Gespräche mit der Post geben.“

Die Welt ergänzt:

Ein Telekom-Sprecher betonte, es gehe dabei um die Erstattung von Mehrkosten, die durch diesen Dienst entstünden. Ein Provider müsse beispielsweise größere Kapazitäten vorhalten und schärfere Sicherheitsvorkehrungen schaffen. Das verursache Mehrkosten. «Über diese Entgelte, wie das ausgeglichen wird, darüber muss man sich unterhalten», sagte Sprecher Rolf Sauerzapf.

Und nun die juristische Frage: Wie geht denn das? Wieso meinen Telekom und United Internet, Geld von der Post verlangen zu können? Was ist die Anspruchsgrundlage?

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Post-Briefvorstand Gerdes zum E-Post-Brief und der De-Mail

Der für den Bereich „Brief“ der Deutschen Post zuständige Jürgen Gerdes beantwortete dem Tagesspiegel nicht nur Fragen zur angedachten Portoerhöhung, sondern auch zum E-Post-Brief und seiner Konkurrenz, der De-Mail. Und betont zurecht das Alleinstellungsmerkmal seines Services:

Ich glaube, dass die De-Mail an den Bedürfnissen des Marktes vorbeigeht. Jedenfalls sagen das unsere Kunden. De-Mail sieht zum Beispiel keinen physischen Versand vor. 40 Prozent der deutschen Haushalte sind aber für Geschäftspost online nicht zu erreichen. Die wollen ihre Sendung physisch haben. Das heißt, der Absender reicht seine Sendung bei uns elektronisch ein, wir drucken sie und liefern sie aus. Das ist bei De-Mail nicht möglich. Wir haben auch Kunden, die wollen nicht nur von Bonn nach Berlin senden, sondern auch nach Paris. Aber De-Mail ist nicht international.

Komisch nur, dass trotzdem keiner den E-Post-Brief nutzt. Jedenfalls nach meinem Eindruck. Der ist freilich arg subjektiv.

Was natürlich noch fehlt, ist das tägliche Erleben, dass Sie als Otto Normalverbraucher einen E-Postbrief bekommen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Geschäftskunden.

Denn: Nach Gerdes‘ Angaben ist die Nachfrage nach E-Post-Brief „signifikant“, und nutzen ihn „150 bis 200 Großkunden, 4000 bis 5000 Mittelständler und mehr als eine Million Privatkunden.“

Und doch arbeiten sie an „einer De-Mail-Lösung“:

Sie beteiligen sich also nicht an De-Mail?

Der E-Postbrief ist nicht als Antwort auf De-Mail entstanden. Er ist entstanden, weil mir alle gesagt haben: Du bist der letzte klassische Brief-Vorstand bei der Post. Anfang 2007 haben wir uns hingesetzt und darüber nachgedacht, wie wir mit elektronischen Briefen Geld verdienen können. Die Antwort ist der E-Postbrief. Aber wir werden ab Dezember auch eine De-Mail-Lösung anbieten, weil diese Lösung für die öffentliche Hand gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei handelt es sich mit Blick auf den gesamten Markt aber wirklich nur um eine kleine Nische. Für die Geschäftskunden ist das ohne Bedeutung.

Das ganze Interview wie gesagt beim Tagesspiegel.

E-Government-Gesetz im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss am 19. September 2012 den vom BMI eingebrachten Entwurf eines E-Government-Gesetzes. Das Gesetz soll dem

„Gebot der Bürgernähe [nachkommen], dass staatliche Verwaltungen Bürgerinnen und Bürgern im privaten, ehrenamtlichen und wirtschaftlichen Alltag die Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer Dienste erleichtern.“

Denn:

„Elektronische Verwaltungsdienste können einen bedeutenden Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau sowie zur Schonung der natürlichen Ressourcen leisten. Ungeachtet bestehender Zuständigkeiten ist es möglich, nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen unter einer gemeinsamen Oberfläche anzubieten und sich dabei an den Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger sowie an den Bedarfslagen der Unternehmen zu orientieren. Hierbei kann auch die Verwaltung zu schlankeren und effizienteren Verfahren gelangen. Voraussetzung ist allerdings, dass vor einer Digitalisierung die Prozesse analysiert und gegebenenfalls neu strukturiert werden und nicht lediglich die Papierwelt elektronisch abgebildet wird. Elektronische Verwaltungsdienste können bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen, die der demographische Wandel mit sich bringt. Sie tragen dazu bei, auch künftig in ländlichen Räumen eine für alle Bürgerinnen und Bürger leicht zugängliche Verwaltungsinfrastruktur anbieten zu können, sei es über öffentlich zugängliche Netze (das Internet oder mobile Anwendungen), sei es durch mobile Bürgerbüros, in denen Verwaltungsmitarbeiterinnen oder Verwaltungsmitarbeiter zeitweise vor Ort anwesend sind.

Zu diesem Zweck

soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtert werden, indem die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden kann. Das erste dieser zugelassenen Verfahren betrifft von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formulare, welche in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Erklärenden übermittelt werden; eine sichere elektronische Identifizierung wird insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion (oder eID-Funktion, im Folgenden: eID-Funktion) des neuen Personalausweises gewährleistet. Das zweite dieser zugelassenen Verfahren ist De-Mail in Ausgestaltung der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes (De-Mail-G), welche eine „sichere Anmeldung“ (§ 4 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-G) des Erklärenden voraussetzt. …

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De-Mail-Gesetz vor der zweiten Änderung

Das De-Mail-Gesetz soll erneut geändert werden.

Die erste Änderung erfolgte mit Art. 2 Abs. 3 des „Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung…“ vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 2011 S. 3044/3046), mit dem auch in § 18 De-Mail-Gesetz der „elektronische Bundesanzeiger“ in „Bundesanzeiger“ umbenannt wurde. (Dort wird die die Technische Richtlinie 01201 De-Mail des BSI mit ihren Änderungen veröffentlicht.)

Und nun soll die „Amtshandlung“ des § 24 Abs. 1 De-Mail-G wie des § 1 Abs. 2 De-Mail-Kostenverordnung in jenes höhere Wesen, das wir verehren „individuell zurechenbare öffentliche Leistung“ geändert werden. Dabei ginge es doch noch ausführlicher: Nach dem OVG Münster setzt der Begriff der „Amtshandlung“ eine besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit voraus, die im Rahmen einer konkret-individuellen Sonderrechtsbeziehung erfolgt, die den von der Amtshandlung Betroffenen aus der Allgemeinheit heraushebt und die ihn damit als Zurechnungssubjekt für die gebührenpflichtige Amtshandlung bestimmt (OVG Münster, Urteil vom 9. November 2005 – 9 A 810/04NVwZ-RR 2006 S. 301).

Hintergrund ist die geplante Ablösung des (auch in § 24 Abs. 2 De-Mail-Gesetz in Bezug genommenen) Verwaltungskostengesetzes durch ein Bundesgebührengesetz, das die Grundlage für einheitliche Fachverordnungen der einzelnen Ressorts bilden soll. Diese sollen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die einzelnen Gebührenvorschriften ablösen, weshalb § 24 De-Mail-Gesetz wie die hierauf beruhende De-Mail-Kostenverordnung gestrichen weden sollen (Art. 3 Abs. 7 und 8 des Entwurfs).

[Nachtrag 2013-05-12] Siehe De-Mail-Gesetz: Zweite Änderung verzögert sich [/Nachtrag]

[Nachtrag 2013-09-30] Siehe auch Änderung des De-Mail-Gesetzes [/Nachtrag]

Im Kommentar: Zur Gebührenerhebung aufgrund von § 24 siehe K § 24, zur De-Mail-Kostenverordnung siehe K § 24/De-Mail-KostV, zur Technischen Richtlinie 01201 K § 18 Rdnr. 21.

1&1 und GMX identifizieren schon vor der Akkreditierung

United Internet hat zur IFA nicht nur die Preise der der De-Mail-Angebote von 1&1 und GMX vorgestellt. Sie haben auch bereits – ebenso wie die Telekom – mit der Registrierung erster Kunden begonnen.

Der „Vorstand Portal“ von United Internet, Jan Oetjen, erklärt dem Magazin CIO:

Die Registrierung ist am Freitag zur IFA gestartet. Sie können sich also ihre De-Mail-Adresse verbindlich sichern. Wenn sie einen Nachnamen haben, der häufiger vorkommt, würde ich Ihnen raten, sich schnell zu registrieren, da die beliebten Kombinationen schnell weg sind. Wer schon registriert ist, kann seine Daten nun auf Vollregistrierung umstellen und ab sofort werden Termine zur Identifizierung gemacht. Sie können dann einen Termin vereinbaren. Der Identifizierungsservice kommt kostenlos zu Ihnen, fragt nach ihrem Ausweis und schaut, ob sie [sic] auch der sind, der sie  [sic] angeben haben zu sein.

Und wirklich: Teltarif.de hat’s ausprobiert:

Am Freitag beantragten wir eine nicht vorregistrierte De-Mail-Adresse bei GMX und erhielten prompt die Bestätigung … Schon am Samstag rief uns ID 8 vormittags erstmals wegen eines Termins an, doch wir waren nicht erreichbar und ID 8 hinterließ keine Nachricht… Der nächste Anruf kam am darauffolgenden Montag… Der freundliche Mitarbeiter erklärte uns das Prozedere und bot uns an, die Identifizierung an einer von uns vorgegebenen frei wählbaren Adresse in Deutschland durchzuführen. Wir entschieden uns für die Identifizierung zuhause und der Berater teilte uns einen Termin zwei Tage später im Slot zwischen 8:00 und 10:00 Uhr zu. Am vereinbarten Mittwoch stand der Bote um 08:30 Uhr mit allen notwendigen Papieren, aber ohne Kugelschreiber vor der Haustür….

(Bei der Telekom war’s nicht so kundenfreundlich, schreibt teltarif.de. Da muss man in die Filiale oder den nächsten Hermes-Shop. Auch online hakt’s da wohl. Die c’t hat die Identifizierung mittels elektronischem Personalausweis bei der Telekom und Mentana Claimsoft getestet, und kritisiert den bei der Telekom eingebauten Medienbruch.)

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United Internet stellt Preisvorstellungen vor

Noch nicht in diesem sogenannten Internet, aber schon in der Zeitung: Die Preisvorstellungen von United Internet.

Zum Start der Technik-Messe IFA haben die Online-Dienste von United Internet ihre Tarife für die De-Mail bekannt gegeben. Danach können De-Mail-Nutzer bei Web.de und GMX monatlich fünf Standard-De-Mails kostenlos versenden.

«Auf Einrichtungsgebühren, monatliche Grundgebühren sowie Vertragslaufzeiten haben wir gänzlich verzichtet», sagte Jan Oetjen, Geschäftsführer für Web.de und GMX. Auch der Identifikationsservice an der Haustür oder am Arbeitsplatz sei kostenlos.

Das heißt nun freilich nicht, dass das Angebot bereit bestünde. United Internet ist noch nicht akkreditiert, hängt sich mit der Pressemitteilung nur an den von der Telekom entfachten Rummel.

«Aktuell befinden wir uns im Akkreditierungsprozess und rechnen damit, im vierten Quartal die Urkunde ausgehändigt zu bekommen», sagte ein Sprecher der dpa.

Wie teuer der Rummel T-Systems kommt, weiß übrigens auch die wie stets entzückte Horizont nicht, nur dass „etwa zwei Drittel des Kampagnenbudgets“ (unbekannter Größenordnung) „für zunächst vier Online-Spots …, Homepage-Events und diverse Sonderwerbeformen auf reichweitenstarken Portalen zur Verfügung“ stünden. Einen davon bezeichnet Detlef Borchers recht treffend als „bizarr“: „Ich bin De-Mailer. Damit ich meine Hausarbeit noch kurz vor knapp verschicken kann. Aber sicher!“

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Das papierlose Büro kommt!

Nun aber wirklich. Mit De-Mail und dem elektronischen Personalausweis.

Die Grünen sorgen sich schon seit längerem um den beachtlichen Papierverbrauch der Bundesverwaltung. Mit nunmehr der fünften Kleinen Anfrage haben sie die Menge beschafften Papiers und den jeweiligen Recycling-Anteil erfragt. Die Bundesregierung antwortet pflichtschuldigst, wobei sie zutreffend zwischen Arbeits- und „Hygienepapier“ unterscheidet. Das Bundeskanzleramt verbrauchte danach im Jahr 2011 über 20 t, das Auswärtige Amt 105 t, das Innenministerium har über 1.000 t, zu Kosten übrigens von 1.742.584,66 €.

Das lässt sich doch ändern! In der Theorie zumindest funktioniert das papierlose Büro. Und auch die Bundesregierung ist (verhalten) optimistisch:

Erhebungen zu Umfang oder Anteil des Ersatzes der Papierform durch die elektronische Form werden in den Bundesministerien nicht vorgenommen. Allgemein ist aber ein Anstieg der Nutzung der elektronischen Schriftgutverarbeitung zu verzeichnen.

Im BMI wurde zum 2. Juli 2012 für alle neu anzulegenden Vorgänge die elektronische Akte eingeführt. Perspektivisch wird sich der Anteil an elektronischem Schriftgut erhöhen.

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Telekom kündigt De-Mail-Start an

Wie erwartet kündigte die Telekom vergangenen Mittwoch in einer Video-Pressekonferenz den Start ihres De-Mail-Dienstes zum kommenden Freitag (im Rahmen der Internationalen Funkausstellung) an. Die Presse schreibt denn auch begeistert mit. Begeistert zumindest von der Möglichkeit, etwas schreiben zu können: Über die Pressemitteilung samt hoffnungsvoller PR (Riesenmarkt, billiger als ein Brief, Allianz und Targobank als Vorzeigekunden) kommen weder Süddeutsche, Rundschau/Berliner noch gar der Focus hinaus.

Der Deutschlandfunk hingegen wagt den Blick auf die Konkurrenz, den etwas dahindümpelnden E-Post-Brief:

Aber neue Kommunikationsweisen setzen sich halt auch nur sehr langsam durch. Bei der Allianz hat man das beim E-Post-Brief festgestellt, einem Konkurrenz-Dienst der gelben Post mit ähnlichen Merkmalen.

„Unsere bisherige Beobachtung ist, dass der E-Post-Brief noch keinen anderen Kommunikationskanal verdrängt und insofern auch noch keine substanzielle Größenordnung hat. Von neuen Kommunikationswegen ist das auch nicht unmittelbar zu erwarten.“

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