Wer nutzt De-Mail wirklich?

Die Linke hat am 11. Juni 2015 in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 18/5190) ihre Kritik an der De-Mail wiederholt und sodann in gesamt 24 Fragen die Bundesregierung zu den Kosten der Entwicklung des Systems, zur Akzeptanz bei Nutzern und Behörden, zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum möglichen Datenzugriff durch Sicherheitsbehörden und zu vergleichbaren Projekten in anderen europäischen Ländern gelöchert. Die Antworten des Innenministeriums vom 1. Juli 2015 (BT-Drs. 18/5440) sind höchst interessant, und gut für eine ganze Reihe Blogposts.

Zum Beispiel auch zur tatsächlichen Nutzung von De-Mail. Gefühlt ist dieses Kommunikationsmittel ja eher wenig verbreitet und genutzt. Auch die Bundesregierung räumte im Evaluierungsbericht bereits ein, dass die Masse kritisch eingestellt gegenüber der De-Mail ist die kritische Masse für die Verbreitung noch nicht erreicht sei, was die Arbeitsgemeinschaft De-Mail ändern soll. Die Linke piekste ein bisschen in dieser Wunde herum und erhielt entsprechend schmallippige Antworten:

7. Wie hat sich die Nutzung in den vergangenen Jahren entwickelt, und wie viele authentifizierte De-Mail-Nutzer sind aktuell registriert?
Nach Angaben der De-Mail-Anbieter im Rahmen der Arbeitsgruppe De-Mail … haben sich seit Marktstart im September 2012 über eine Million Privatkunden, einige zehntausend Mittelstandskunden und ca. 1000 De-Mail-Großkunden aus Wirtschaft und Verwaltung authentifiziert.

 

8. Wie viele De-Mails wurden von den Nutzern bisher tatsächlich versandt?
9. Wie viele De-Mails werden derzeit durchschnittlich pro Monat versandt?

Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da die De-Mail-Diensteanbieter nicht verpflichtet sind, der Bundesregierung hierüber Angaben zu machen, liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor.

 

10. In welchem Jahr wird nach Auffassung der Bundesregierung die für die Entstehung von Netzwerkeffekten erforderliche „kritische Masse“ (Bundestagsdrucksache 18/4042) von De-Mail-Nutzern erreicht, und auf welche Größenordnung taxiert die Bundesregierung diese?
Die im zitierten Bericht erwähnte „kritische Masse“ gibt eine Erfahrungstatsache aus der Entwicklung von Netzwerken wider, nach der ein wirtschaftlicher und sich selbst tragender Betrieb einer solchen Infrastruktur erst dann dauerhaft möglich ist, wenn eine bestimmt Anzahl von Personen oder Institutionen eine bestimmte Technik nutzt. Wie groß diese „kritische Masse“ ist, hängt sehr stark von der jeweiligen Technik, den involvierten Geschäftsmodellen der Betreiber, externen Nutzungsanreizen o. Ä. ab. Eine pauschale Quantifizierung ist nicht möglich. Daher ist auch keine zuverlässige Prognose darüber möglich, wann diese „kritische Masse“ erreicht sein wird.

Kosten des De-Mail-Systems sind geheim

Die Linke hat am 11. Juni 2015 in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 18/5190) ihre Kritik an der De-Mail wiederholt und sodann in gesamt 24 Fragen die Bundesregierung zu den Kosten der Entwicklung des Systems, zur Akzeptanz bei Nutzern und Behörden, zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum möglichen Datenzugriff durch Sicherheitsbehörden und zu vergleichbaren Projekten in anderen europäischen Ländern gelöchert. Die Antworten des Innenministeriums vom 1. Juli 2015 (BT-Drs. 18/5440) sind höchst interessant, und gut für eine ganze Reihe Blogposts.

Etwa zu den Kosten der Entwicklung des De-Mail-Systems. Die Linke wollte zum Beispiel wissen:

1. Wie viel hat die Entwicklung von De-Mail bislang insgesamt gekostet (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
2. Wer hat diese Kosten im Detail übernommen?
3. Welche Kosten entstanden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung den Verwaltungen von Ländern und Kommunen bei der Einführung der De-Mail, und mit welchen Kosten wird hier insgesamt gerechnet (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
4. Wie viele Arbeitsstunden (pro beteiligter Person und insgesamt) hat das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in die Entwicklung der rund 600 Seiten umfassenden technischen Richtlinien investiert?
22. Welche Aufträge im Rahmen der Entwicklung von De-Mail wurden an private Dienstleister vergeben (bitte entsprechend nach Jahr, Auftragnehmer, Auftragsart bzw. Titel und Kosten aufschlüsseln)?

Und noch etwas interessierte die Abgeordneten — die Beteiligung des „US-amerikanischen Spionagedienstleisters Computer Sciences Corporation (CSC)„:

23. Welche Aufträge im Rahmen von De-Mail wurden an CSC oder deren deutsche Töchterfirmen vergeben (bitte nach Jahr, Auftragsart bzw. Titel und Kosten aufschlüsseln)?

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Kritik der Linken an De-Mail

Die Linke hat am 11. Juni 2015 in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 18/5190) ihre Kritik an der De-Mail wiederholt und sodann in gesamt 24 Fragen die Bundesregierung zu den Kosten der Entwicklung des Systems, zur Akzeptanz bei Nutzern und Behörden, zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum möglichen Datenzugriff durch Sicherheitsbehörden und zu vergleichbaren Projekten in anderen europäischen Ländern gelöchert. Die Antworten des Innenministeriums vom 1. Juli 2015 (BT-Drs. 18/5440) sind höchst interessant, und gut für eine ganze Reihe Blogposts.

Etwa, was die Kritik an De-Mail angeht. In der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es in §104 Abs. 1:

§ 104 GOBT. Kleine Anfragen

(1) In Kleinen Anfragen kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung kann angefügt werden.

Dem entsprechend enthält die Kleine Anfrage keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen, sondern nur eine kurze Begründung. In dieser heißt es:

Der Zwischenbericht der Bundesregierung nach Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/4042 vom 16. Februar 2015) bestätigte erneut die seit der Einführung bestehenden Akzeptanzprobleme…
Am 15. April 2013 hatten der Chaos Computer Club und weitere Sachverständige in einer Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages der De-Mail in puncto Sicherheit ein katastrophales Zeugnis ausgestellt.
Der zentrale Kritikpunkt war die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die den De-Mail-Providern, Polizei, Geheimdiensten und potenziellen Angreifern Zugriff auf die unverschlüsselten Kommunikationsdaten gewähre. Trotz dieser schwerwiegenden Bedenken beschloss der Deutsche Bundestag am 18. April 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung.

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De-Mail-Gateway ist gestartet

Die Linke hat am 11. Juni 2015 in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 18/5190) ihre Kritik an der De-Mail wiederholt und sodann in gesamt 24 Fragen die Bundesregierung zu den Kosten der Entwicklung des Systems, zur Akzeptanz bei Nutzern und Behörden, zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum möglichen Datenzugriff durch Sicherheitsbehörden und zu vergleichbaren Projekten in anderen europäischen Ländern gelöchert. Die Antworten des Innenministeriums vom 1. Juli 2015 (BT-Drs. 18/5440) sind höchst interessant, und gut für eine ganze Reihe Blogposts.

Das ist nicht unbedingt zu vermuten, wenn man die Rezeption des Papiers bei den Medien zum Maßstab ninmmt. Spiegel Online etwa reduziert die zahlreichen Aussagen des BMI auf ein Detail: dass der Aufbau des zentralen De-Mail-Gateways für die Bundesverwaltung ebenso Zeit kostet wie der Anschluss der Behörden an dieses. Das ermöglicht allerdings prägnante Überschriften, wie Felix Schwenzel zu Recht lobt

wirres.net

— auch wenn die Aussage vielleicht etwas zu sehr verkürzt:

(So ist etwa die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE ebenso über De-Mail erreichbar wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM und jedenfalls technisch auch das BSI.)

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Zwei Leute mit De-Mail

Detlef @dborch Borchers twitterte gestern:

Catch-22 live: Im Poststreik auf #DeMail umsteigen scheiterte vielerorts am Ident-Verfahren der ……. Post.“

Woraufhin Volker @vowe Weber entgegnete:

„Ich kenne zwei Leute mit #DeMail. Einer wohnt in Berlin und schreibt drüber. Der andere verkauft #Inkamail.“

[Erklärlinks nur hier.]

Veröffentlicht unter iPhone

Normenscreening: 3.500 Schriftformerfordernisse auf dem Prüfstand

Es gibt zu viele Vorschriften in Deutschland. Und im Kontext von E-Government: Es gibt zu viele Schriftformvorgaben. Für Verwaltungsjuristen ist ausgemacht, dass vor allem sie es sind, die der flächendeckenden Einführung des E-Government im Wege stehen. Schon 1996, das heißt vor bald 20 Jahren (!), verwies Roßnagel auf angeblich 3.907 Schriftformvorgaben in 908 Vorschriften, die den elektronischen Austausch von Erklärungen unmöglich machten, eine nicht unbestrittene Zahl. Nun ist zwar deutlich geworden, dass es nicht allein die Gesetze, sondern vorrangig praktische Probleme (nicht zuletzt: die Ausstattung der Behörden mit Computern, Systemen und Fachanwendungen und Mitarbeiter, die sie zu bedienen verstehen) sind, die es auszuräumen gibt. Richtig ist freilich, dass alle Versuche, „die Schriftform“ mit elektronischen Mitteln mühselig erfüllen zu wollen müßig sind, wenn die sie fordernde Vorschrift als unnötig gestrichen werden kann. Dann bedarf es weder der Signatur noch der De-Mail.

Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber bei Erlass des E-Government-Gesetzes die Bundesregierung in Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 aufgefordert, die Gesetze nach Schriftformvorgaben zu durchforsten:

Art. 30
Evaluierung

(1) …
(2) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes,
1. in welchen verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und
2. in welchen vewaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.

Die Frist der am 1. August 2013 in Kraft getretenen Vorschrift läuft Ende Juli 2016 und damit in etwas mehr als einem Jahr ab.

Das BMI konnte bislang ziemlich genau 3.500 Schriftformvorgaben in Rechtsvorschriften des Bundes ausmachen und stellt sie in einer Datenbank zum so genannten „Normenscreening“ dar, geordnet nach Gesetz und Vorschrift und sogar dem zuständigen Ressort. Die Bundesministerien und ihre Behörden sind ebenso aufgerufen die Vorschriften durchzusehen und auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen wie Länder, Kommunen und Verbände. In der Pressemitteilung heißt es:

Aktuell sieht das Verwaltungsrecht des Bundes noch mehrere Tausend Schriftformerfordernisse vor. Einfache digitale Erklärungen – wie E-Mail – werden durch bestehende Formanforderungen unterbunden. Das Ziel: Wo immer möglich, sollen Verwaltungsleistungen auch elektronisch angeboten werden.
Das im Jahr 2013 erlassene E-Government-Gesetz enthält Regelungen, welche die absenderbestätigte De-Mail oder die eID-Funktion des neuen Personalausweises als elektronischen Schriftformersatz zulassen. Aber auch diese neuen Lösungen setzen einen gewissen Aufwand voraus und lassen sich, gegebenenfalls durch noch einfachere Verfahren ersetzen.

Die Stellungnahmefrist läuft bis zum 21. August 2015.

Zeichen und Wunder II: PGP-Plugin für De-Mail veröffentlicht

Das Anfang März 2015 angekündigte Browser-Plugin, mit dem De-Mails mithilfe von PGP Ende zu Ende verschlüsselt werden können, ist heute freigeschaltet worden.

heise.de berichtet:

Die Anbieter von De-Mail haben heute die angekündigte Option für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit PGP freigeschaltet. Damit können nun De-Mail-Kunden [Anbieter-unabhängig] untereinander PGP-gesicherte Mails austauschen, sofern sie im Frontend die Sicherheitsstufe „hoch“ aktiviert haben. Zu Realisierung des Angebots integrierten die Anbieter das für Firefox und Chrome verfügbare Browser-Plug-in Mailvelope in die Web-Oberfläche von De-Mail…, die die Schlüsselerstellung und Speicherung im lokalen Browser-Store ermöglicht.

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United Internet hat Engagement reduziert

Kurzmitteilung

Nach einer Mitteilung von United Internet zu den Zahlen für 2014 hat das Unternehmen tatsächlich wie vor einem Jahr angekündigt die Ausgaben für neue Produkte wie die De-Mail erheblich reduziert und so die Verluste in diesen Bereichen zurückgefahren:

Die Anlaufverluste in neuen Geschäftsfeldern und Initiativen (De-Mail, 1&1 MyWebsite sowie E-Mail made in Germany) betrugen 47,6 Mio. EUR (Vorjahr: 107,9 Mio. EUR).

Rundereuerung des Kommentars Teil II

Manssen, TKMMit der aktuellen 36. Ergänzungslieferung wird die Runderneuerung des Kommentars fortgesetzt und zugleich abgeschlossen. Das ist neu:

  •  In § 9 Rdnr. 13 werden die Hinweise auf die Rechtsfolgen der Nutzung, die der De-Mail-Anbieter seinen Kunden geben muss, aktualisiert. Einbezogen ist die Frage der Zugangseröffnung gegenüber Behörden ebenso wie die Entscheidung des OLG Köln vom 3. Februar 2012 (6 U 168/11) betreffend die Werbung mit der Verbindlichkeit einer De-Mail.
  • § 13 Rdnr. 9 über die Form der vom Anbieter zu führenden Dokumentation weist nun auf die TR-RESISCAN und ihre Vorschläge für das rechtssichere Scannen von Dokumenten hin, die im Anschluss zurückgegeben oder vernichtet werden können.
  • Und die Kommentierung zu § 24 und zur De-Mail-Kostenverordnung schließlich berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013.

Und wiederum erfuhr die Kommentierung der übrigen Paragraphen zahlreiche kleinere Ergänzungen und Aktualisierungen.

BSI doch „allgemeine Schnüffelbehörde im virtuellen Raum“?

De-Mail ist ein Produkt des BSI. Die Anbieter werden vom BSI daraufhin überprüft, ob sie und ihre Dienstleistungen die von dieser Behörde erlassene Technische Richtlinie TR 01201 „De-Mail“ einhalten, und nur im positiven Fall als Anbieter zugelassen. Sie ist auch Aufsichtsbehörde über die akkreditierten Anbieter und hat entsprechende Kontrollrechte, §§ 2, 17 und 20 De-Mail-Gesetz.

Die Einbindung gerade des BSI in die als Massenkommunikation gedachte, nicht Ende-zu-Ende verschlüsselte elektronische Kommunikation großer Bevölkerungsteile wurde auch während der Gesetzgebung kritisch gesehen. Denn das BSI ist nicht nur der nette technikversierte Freund und Helfer im Internet, der als „BSI für Bürger“ vor Phishing warnt und Virenschutz propagiert. Das BSI ist zugleich eine dem für die „Innere Sicherheit“ zuständigen Bundesinnenministerium BMI unterstellte Behörde. Sie hat nicht nur die Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes“ abzuwehren und „Informationen über Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorkehrungen“ zu sammeln und auszuwerten. Sie ist auch verpflichtet zur

13. Unterstützung

a) der Polizeien und Strafverfolgungsbehörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben,

b) der Verfassungsschutzbehörden bei der Auswertung und Bewertung von Informationen, die bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen oder nachrichtendienstlicher Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse nach den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder anfallen,

c) des Bundesnachrichtendienstes bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben.

Die Unterstützung darf nur gewährt werden, soweit sie erforderlich ist, um Tätigkeiten zu verhindern oder zu erforschen, die gegen die Sicherheit in der Informationstechnik gerichtet sind oder unter Nutzung der Informationstechnik erfolgen. Die Unterstützungsersuchen sind durch das Bundesamt aktenkundig zu machen;

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