Die Linke hat am 11. Juni 2015 in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 18/5190) ihre Kritik an der De-Mail wiederholt und sodann in gesamt 24 Fragen die Bundesregierung zu den Kosten der Entwicklung des Systems, zur Akzeptanz bei Nutzern und Behörden, zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum möglichen Datenzugriff durch Sicherheitsbehörden und zu vergleichbaren Projekten in anderen europäischen Ländern gelöchert. Die Antworten des Innenministeriums vom 1. Juli 2015 (BT-Drs. 18/5440) sind höchst interessant, und gut für eine ganze Reihe Blogposts.
So auch zu den Fragen rund um die Verschlüsselung der De-Mail mittels PGP:
12. Wie bewertet die Bundesregierung die zwei Jahre nach Einführung erfolgte Nachbesserung in Punkto einer ab dem 20. April 2015 möglichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, und sieht sie dadurch alle früheren Datenschutzkritikpunkte an De-Mail ausgeräumt (bitte begründen)?
Schon in der Vergangenheit konnten De-Mail-Nutzer ihre Dokumente auf dem bereits verschlüsselten Transportweg zusätzlich Ende-zu-Ende verschlüsseln. Seit dem 20. April 2015 ist von den De-Mail-Diensteanbietern die Möglichkeit zur Nutzung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail stark vereinfacht worden. Dieses De-Mail ergänzende, zusätzliche Angebot ist aus Sicht der Bundesregierung begrüßenswert. Die mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit in der Vergangenheit vorgebrachten Forderungen nach zusätzlicher Sicherheit wurden dadurch auf nutzerfreundliche Art und Weise erfüllt. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail in ihrer Pressemitteilung
vom 9. März 2015 ausdrücklich begrüßt.
13. Werden die De-Mail-Server auch als PGP-Keyserver genutzt?
Bei der Bereitstellung von PGP-Diensten durch die De-Mail-Diensteanbieter wird lediglich der in die Akkreditierung bereits einbezogene Öffentliche Verzeichnisdienst (ÖVD) um entsprechende Felder erweitert. Es gibt daher in diesem Kontext keinen eigenständigen PGP-Server.
15. Was passiert, wenn eine verschlüsselte amtliche Nachricht bei einem De-Mail-Nutzer eintrifft, dieser sie aber aus technischen Gründen nicht öffnen kann, weil er sein PGP-Passwort vergessen hat?
Für eine erfolgreiche Ende-zu-Ende-verschlüsselte-Kommunikation müssen sich beide Kommunikationspartner über die Verschlüsselung verständigen. Insoweit ergeben sich aus einer Nutzung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung innerhalb einer De-Mail-Kommunikation keine Besonderheiten. Auch im Fall, dass die Entschlüsselung beim Empfänger fehlschlägt, ist für diesen der Absender und ggf. auch der Betreff erkennbar, so dass der Empfänger praktisch die Möglichkeit hat, auf die Probleme hinzuweisen und ggf. eine erneute Zusendung oder die Informationsübermittlung auf einem anderen Kommunikationskanal zu vereinbaren.